Unternehmen, die Risikosportarten wie beispielsweise Riverrafting anbieten, sollen in Zukunft eine Bewilligung einholen müssen. So möchte es der Bundesrat.
Auch Riverrafting ist von der strengeren Regelung betroffen.
Auch Riverrafting ist von der strengeren Regelung betroffen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will strengere Regeln für Risikosportarten wie Hochtouren oder Riverrafting.
  • Unternehmen, die solche Freizeitaktivitäten anbieten, sollen in Zukunft eine Bewilligung haben.
  • Damit vollzieht der Bundesrat eine Kehrtwende.

Noch 2016 hatte der Bundesrat erklärt, die Erfahrungen hätten gezeigt, dass die Sicherheit mit dem Gesetz nicht verbessert werde. Er wollte es im Rahmen des Stabilisierungsprogramms abschaffen und damit 150'000 Franken einsparen. Auf Druck der Kantone und aus dem Parlament verzichtete er auf diesen Schritt.

Ausnahme für Vereine

Die wichtigste Neuerung betrifft die Frage, wer als gewerbsmässiger Anbieter gilt. Bislang ist dies nur der Fall, wenn jemand jährlich mehr als 2300 Franken Einkommen erzielt. Der Bundesrat will diese Grenze aufheben. Neu soll ein Anbieter ab dem ersten Franken Umsatz als gewerbsmässig gelten.

Eine Ausnahme gilt für Vereinsaktivitäten, sofern der Verein nicht gewinnorientiert und das Angebot nur Mitgliedern zugänglich ist. Gleiches gilt für das Förderprogramm «Jugend und Sport» des Bundes oder Angebote von Schulen und Hochschulen.

Eine Erlaubnis einholen müssen Anbieter von Canyoning, Riverrafting, Wildwasserfahrten, Bungee-Jumping, Hochtouren, Alpinwanderungen sowie Ski- und Snowboardtouren oberhalb der Waldgrenze. Neu sollen auch Bergführer-Aspiranten, Kletterlehrer und Wanderleiter unter das Gesetz fallen. Teilweise gilt die Bewilligungspflicht erst ab einem gewissen Schwierigkeitsgrad.

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