Bundesrat soll Gelder der Kohäsionsmilliarde verteilen können

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    Bern,

    Der Bundesrat soll die Gelder der Kohäsionsmilliarde an europäische Länder verteilen dürfen. Der Ständerat knüpft dies aber an eine Bedingung.

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    Der Ständerrat. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Bundesrat darf EU-Länder mit Geld für Migration und Entwicklung unterstützen.
    • Das Geld soll aber nur ausbezahlt werden, wenn die EU die Schweiz nicht diskriminiert.

    Der Bundesrat soll Verträge mit europäischen Staaten abschliessen dürfen, um Gelder der Kohäsionsmilliarde für Migrationsprojekte zu verteilen. Der Ständerat hat einer Änderung des Asylgesetzes zugestimmt. Er knüpft die Zahlungen aber an eine Bedingung.

    Das Geld soll nur fliessen, wenn die EU keine diskriminierenden Massnahmen gegen die Schweiz ergreift. Andernfalls soll der Bundesrat keine Verpflichtungen auf der Grundlage des Rahmenkredits eingehen. Das hatte der Ständerat bereits bei der Genehmigung der Kohäsionsmilliarde entschieden.

    Der Rat denkt dabei vor allem an mögliche Massnahmen der EU gegen die Schweizer Börse: Vor einem Jahr hatte die EU beschlossen, die Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung nur befristet für ein Jahr zu anerkennen. Eine weitere Verlängerung machte sie von den Fortschritten beim Rahmenabkommen abhängig.

    200 Millionen für Migrationsprojekte

    Mit den 1,302 Milliarden Franken will der Bundesrat zur Verminderung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in den EU-Staaten beitragen. 1,102 Milliarden Franken sind zugunsten der EU-13-Länder im Osten vorgesehen. 200 Millionen Franken sollen für Migrationsprojekte eingesetzt werden - und zwar in EU-Ländern, die von der Migration besonders stark betroffen sind.

    Der Rahmenkredit Migration war im Ständerat unbestritten. Dessen Ziel sei es, effizientere Asylverfahren sowie verbesserte Verfahren zur Aufnahme von Schutzsuchenden und zur Rückkehr zu gewähren, argumentierte Pascale Bruderer (SP/AG) im Namen der Kommission.

    Damit könne auch die Rückkehr von Menschen gefördert werden, die sich rechtswidrig in einem unterstützten EU-Mitgliedstaat aufhalten. Dies verhindere, dass diese Personen irregulär in die Schweiz kämen, erklärte Bruderer.

    Der Ständerat hiess die Änderung mit 40 zu 2 Stimmen gut. Als nächstes entscheidet der Nationalrat.

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