Bundesrat setzt Eckwerte für Aufenthaltsbewilligungen an Kroaten
Der Bundesrat könnte 2026 die Zuwanderung von kroatischen Arbeitskräften begrenzen, falls bestimmte Bewilligungszahlen überschritten werden.

Der Bundesrat beschränkt eventuell im kommenden Jahr die Zuwanderung von Arbeitskräften aus Kroatien. Sollte die Zuwanderung aus diesem Land bis Ende dieses Jahres einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, will die Landesregierung einseitig die sogenannte Ventilklausel anwenden.
Diese Massnahme greift, falls bis am 31. Dezember 2025 mehr als 2004 Aufenthaltsbewilligungen respektive mehr als 1116 Kurzaufenthaltsbewilligungen für kroatische Arbeitskräfte ausgestellt werden. Das teilte der Bundesrat am Mittwoch mit.
Dabei reicht es, wenn bei einer dieser beiden Bewilligungskategorien das Kontingent überschritten wird. Der Bundesrat will seinen Entscheid spätestens im Januar 2026 fällen.
Ventilklausel: Letzte Chance zur Begrenzung
Im kommenden Jahr kann die Schweiz die Ventilklausel zum letzten Mal anwenden. Ab dem 1. Januar 2027 kommen kroatische Staatsangehörige endgültig in den Genuss der vollen Personenfreizügigkeit – wie die Bürgerinnen und Bürger aller anderen EU-Staaten.
Seit Anfang 2017 ist ein Zusatzprotokoll für Kroatien in Kraft, mit dem das Personenfreizügigkeitsabkommen der Schweiz mit der EU erweitert wurde. Dieses sieht während eines Übergangszeitraums von zehn Jahren eine schrittweise Öffnung des Zugangs von kroatischen Staatsangehörigen zum Schweizer Arbeitsmarkt vor.
Zuwanderung aus Kroatien: Ein Blick auf die Zahlen
Die Ventilklausel kann gemäss diesem Zusatzprotokoll in den letzten drei Jahren dieses Übergangszeitraums aktiviert werden, falls die Zuwanderung aus Kroatien über einem bestimmten Niveau liegt.
Im laufenden Jahr gilt die volle Personenfreizügigkeit für Kroatinnen und Kroaten bereits, weil laut dem Abkommen die Ventilklausel nur während höchstens zwei aufeinanderfolgenden Jahren zur Anwendung kommen kann. Der Bundesrat hatte angesichts der Zuwanderung aus Kroatien in den Jahren 2023 und 2024 die Zahl der genannten Bewilligungen begrenzt.










