Bundesrat

Bundesrat regelt Betrieb von Reservekraftwerken und Notstromgruppen

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bern,

Für die Stromknappheit im Winter sollen nun Reservekraftwerke und Notstromgruppen weiter helfen. Dies betrifft den Zeitraum vom 22. Dezember bis 31. Mai.

birr
Installation einer Turbine des Reservekraftwerks in Birr AG. - sda - KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER

Das Wichtigste in Kürze

  • Reservekraftwerke und Notstromgruppen sollen im Winter bei Mangellagen helfen.
  • Die nötige Verordnung hat der Bundesrat in Kraft gesetzt.
  • Sie soll ab dem 22. Dezember bis am 31. Mai gültig sein.

Wird im Winter der Strom knapp, sollen Reservekraftwerke und Notstromgruppen über die Engpässe hinweghelfen. Der Bundesrat hat die für deren Betrieb nötige Verordnung in Kraft gesetzt.

Diese regelt den Betrieb der für die Reserve bezeichneten Anlagen für die Zeit ab Donnerstag (22. Dezember) bis am 31. Mai 2023, wie das Bundesamt für Energie mitteilte. Für die Anlagen werden Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung und die Beschränkung der Anzahl Betriebsstunden vorübergehend aufgehoben.

Massnahmen zu Begrenzung des Lärms und der Luftschadstoffe legt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) mit den Betriebsbewilligungen der Anlagen individuell fest.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Wattwil SBB zug
18 Interaktionen
Verkehr
SP
353 Interaktionen
«Strom für Winter»
Solarenergie
542 Interaktionen
Dunkle Jahreszeit
Immobilien
9 Interaktionen
Platz & mehr

MEHR BUNDESRAT

Nadine Masshardt Verkehr 45
7 Interaktionen
Verkehrs-Projekte
bundesrat
36 Interaktionen
Ewigkeits-Chemikalien
Organisierte Kriminalität Beat Jans
101 Interaktionen
«Gefahr»
Albert Rösti Klima
177 Interaktionen
Nationalrat

MEHR AUS STADT BERN

de
Parmelin schaut zu
1 Interaktionen
Bern
Kantine Kasse
234 Interaktionen
Betrug
2 Interaktionen
Bern