Der Bundesrat will neue Regeln für Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bis Juli 2024 soll eine Vorlage in die Vernehmlassung gehen.
Bundeshaus Bern
Das Bundeshaus in Bern. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU hat neue Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen eingeführt.
  • Der Bundesrat will nun mit einer Vernehmlassungsvorlage bis 2024 nachziehen.
  • Wegen der vielen Exporte in die EU werde die Schweiz stark von dem Gesetz betroffen sein

Der Bundesrat will die Regelungen zur Konzernverantwortung auf internationale Regelungen abstimmen. Nachdem die EU bei der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nachgelegt hat, geht er von einem Anpassungsbedarf für die Schweiz aus.

Bis im Juli 2024 will der Bundesrat eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten lassen. Das entschied er am Freitag nach einer Aussprache zum Thema. Zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde die revidierte EU-Richtlinie laut Bundesrat im November verabschiedet.

Neue Berichte von Unternehmen gefordert

Demnach müssten neu Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden über die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit in den Bereichen Umwelt, Menschenrechte und der Bekämpfung von Korruption sowie Massnahmen dagegen berichten. Neu vorgesehen sei zudem die Prüfung der Berichte durch eine externe Revisionsstelle.

Rund 60 Prozent der Schweizer Exporte gingen in die EU, schrieb der Bundesrat. Die einheimische Wirtschaft werde in hohem Mass von der revidierten Richtlinie betroffen sein. Der Bundesrat geht deshalb von einem Anpassungsbedarf aus. Bis spätestens im Juli 2024 lässt er eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.

Neue Bestimmungen im Obligationenrecht

In der Schweiz gelten die mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative ins Obligationenrecht geschriebenen Transparenzpflichten für Unternehmen ab 500 Mitarbeitern. Die Bestimmungen wurden Anfang 2022 in Kraft gesetzt; die Berichterstattung muss ab dem Geschäftsjahr 2023 vorgelegt werden.

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Nachhaltigkeit und Umweltschutz sind auch für Tech-Firmen ein Thema (Symbolbild). - Apple

Weniger weit als mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist die EU laut Bundesrat hingegen mit Anpassungen der Richtlinie zu den Sorgfaltsprüfungspflichten. Entsprechend seien die Folgen für die Schweizer Wirtschaft noch nicht absehbar.

Die Koalition für Konzernverantwortung fordert für die Schweiz ein griffiges Konzernverantwortungsgesetz nach EU-Vorbild und unterstrich dies mit einer Petition mit über 217'000 Unterschriften. Der Bundesrat habe den Handlungsbedarf erkannt, spiele aber auf Zeit, kommentierte die Koalition die Ankündigungen vom Freitag.

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