Bundesrat gegen gesetzliche Regelung der Militärdiensttauglichkeit
Der Bundesrat lehnt eine gesetzliche Pauschalregelung zur Militärtauglichkeit ab.

Der Bundesrat ist gegen eine pauschale gesetzliche Regelung der medizinischen Beurteilung der Militärdiensttauglichkeit. Die schreibt er in seiner am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme zu Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats.
Grundsätzlich zeige sich der Bundesrat aber offen für Verbesserungen bei der Rekrutierungspraxis, wie er schreibt. Die bestehenden Regelungen auf Verordnungs- und Reglementsstufe seien aber ausreichend. Eine pauschale gesetzliche Regelung würde der Komplexität und Dynamik medizinischer Einschätzungen nicht gerecht.
Die Empfehlung der Kommission zur Prüfung einer Gesetzesrevision für den Informationsaustausch zwischen medizinischen Fachpersonen und der Fachstelle Personensicherheitsprüfung wird indes unterstützt. Eine entsprechende Klärung sei Teil der laufenden Revision des Informationssicherheitsgesetzes.
Wehrdiensttauglichkeit: Bundesrat für klarere Regeln und mehr Rechte
Um einheitliche Tauglichkeitsentscheide garantieren zu können, stellt sich der Bundesrat des Weiteren hinter die Empfehlung, neue Ärztinnen und Ärzte diesbezüglich übergeordnet zu schulen. Zudem soll Stellungspflichtigen ein gesetzlich verankertes Beschwerderecht zuerkannt werden.
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) hatte in ihrem Bericht von Ende Juni Unterschiede bei den Tauglichkeitsentscheiden zwischen den verschiedenen Rekrutierungszentren moniert. Die Kategorien der Militärdiensttauglichkeit seien in den letzten Jahren regelmässig erweitert, allerdings nicht angemessen rechtlich verankert worden, so die Kommission.