Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung des Finmag
Der Bundesrat will den Rechtsrahmen für die internationale Zusammenarbeit im Finanzmarktbereich modernisieren und an die Bedürfnisse des Finanzplatzes anpassen. Er hat dazu eine Vernehmlassung eröffnet.
Mit der am Freitag verabschiedeten Vernehmlassungsvorlage schlägt der Bundesrat verschiedene Änderungen des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (Finmag), des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) sowie des Nationalbankgesetzes (NBG) vor. Die Vernehmlassung dauert bis zum 3. Januar 2025.
So sollen etwa im Amtshilfeverfahren der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma die Anhörungs- und Beschwerderechte im Kundenverfahren ganz oder teilweise aufgehoben werden. Als Variante wird eine Einschränkung für Tatbestände wie Marktmissbrauch und Geldwäscherei vorgeschlagen. Damit würden «unmittelbare Risiken» für die Märkte zu minimiert.
Neue Regulierungsmechanismen geplant
Ferner soll die Finma Prüfungen bei nicht beaufsichtigten ausländischen Unternehmen ersuchen und unter bestimmten Bedingungen ausländischen Aufsichtsbehörden solche Prüfungen in der Schweiz gestatten können. Und eine neue Rechtsgrundlage soll die Zusammenarbeit von Finma und SNB bei internationalen Anerkennungs- und Prüfverfahren stärken.
Der Bundesrat plant auch, die direkte grenzüberschreitende Informationsübermittlung seitens der beaufsichtigten Finanzdienstleister zu konkretisieren. Das erhöhe die Rechtssicherheit für die Institute und ihre Mitarbeitenden. Der Rechtsrahmen des Revisionsaufsichtsgesetzes schliesslich solle bezüglich der internationalen Zusammenarbeit dem des Finanzmarktaufsichtsgesetzes angenähert werden.
Mit den Vorschlägen des Bundesrates würden die Reputation und die globale Rolle des Finanzstandorts Schweiz gestärkt, argumentiert das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF).