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Bundesrat empfiehlt für Palliative Care höhere Kassen-Beiträge

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Bern,

Der Bundesrat empfiehlt, die Finanzierung der Palliative Care zu verbessern, auch durch höhere Beiträge der Krankenversicherung für spezialisierte Leistungen.

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Als Palliative Care oder auch Palliativ-Versorgung bezeichnet man die Begleitung von Menschen, die unter einer unheilbaren und zum Tode führenden Erkrankung leiden. (Symbolbild) - depositphotos

Der Bundesrat empfiehlt mehrere Massnahmen zur verbesserten Finanzierung der Palliative Care. Er sieht unter anderem eine Erhöhung der Beiträge der obligatorischen Krankenversicherung für Pflegeleistungen im Bereich der spezialisierten Palliative Care vor.

Palliative Care umfasst die Unterstützung und medizinische Versorgung von Menschen mit unheilbaren, lebensbedrohlichen oder chronisch fortschreitenden Erkrankungen. Bei der Palliative Care bestehe Verbesserungspotenzial, zu dessen Ausschöpfung alle betroffenen Akteure Massnahmen treffen müssten, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit. Er verabschiedete einen Bericht zur Finanzierung der Palliative Care.

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) leistet einen Beitrag an die Pflegeleistungen in Pflegeheimen und Hospizstrukturen, wobei die Restfinanzierung durch die Kantone sicherzustellen ist. Die kantonale Restfinanzierung reiche nicht immer aus, um eine angemessene Vergütung der Pflegeleistungen in Heimen und Hospizen bei der Palliative Care zu gewährleisten, schreibt der Bundesrat.

Ab 2032 werden diese Leistungen mit der Einführung der einheitlichen Finanzierung in der ganzen Schweiz einheitlich vergütet. In der Zwischenzeit empfiehlt der Bundesrat den Kantonen, eine angemessene Restfinanzierung vorzusehen und ihr Angebot an Palliative Care auszubauen. Als Übergangsmassnahme hält er es auch für sinnvoll, die in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) festgelegten Beiträge der OKP an die Finanzierung der spezialisierten Palliative Care in Pflegeheimen und im ambulanten Bereich zu erhöhen.

Bundesrat fordert mehr Geld für Palliative Care

Der Bundesrat stellt fest, dass die Palliative Care noch weitere Leistungen umfassen, die nicht unter das KVG fallen, wie beispielsweise Seelsorge, Unterstützung der Angehörigen oder Hotellerieleistungen in Hospizstrukturen. Die Kantone könnten diese Leistungen finanzieren, um die Patientinnen und Patienten zu entlasten.

Diesbezüglich stellt der Bundesrat grosse Unterschiede zwischen den Kantonen fest. Er fordert die Kantone mit Verbesserungspotenzial dazu auf, sich an den bestehenden guten Praktiken zu orientieren, um ihr Angebot an Palliative Care auszubauen.

Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass mit dem Inkrafttreten der neuen Tarifstruktur Tardoc für ambulante ärztliche Leistungen per 1. Januar 2026 Verbesserungen bei der Abgeltung bestimmter Palliativleistungen von Hausärztinnen und Hausärzten erzielt werden.

Beim stationären Spitalbereich stellt der Bundesrat fest, dass für die Tarifstruktur SwissDRG ein gut etablierter Weiterentwicklungsprozess bestehe, mit dem insbesondere eine sachgerechte Abbildung aller Fälle, insbesondere der Palliative-Care-Fälle, in der Tarifstruktur angestrebt werde. Er ist der Ansicht, dass dieses System sich bewährt hat und weiterzuführen ist.

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Kommentare

User #4701 (nicht angemeldet)

Der Bundesrat sollte Massnahmen gegen den missbräuchlichen „Gesundheitstourismus“ und die esoterische „Erfahrungsmedizin“ ergreifen, solcher Aberglaube hat in einem gebildeten Land nichts zu suchen, ist nur betrügerische Abzocke!

User #6007 (nicht angemeldet)

Also nur für die es Zahlen können. Geld regiert die Welt. Schämt euch!

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