Bund wird Tarife für Laboranalysen weiterhin selber festlegen
Der Bund bestimmt weiterhin, welche Laboranalysen die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt und zu welchen Kosten.

Welche Laboranalysen die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt und wie viel diese Analysen kosten, bestimmt weiterhin der Bund. In den eidgenössischen Räten ist nach einem fast achtjährigen Hin und Her ein Systemwechsel gescheitert.
Der Ständerat hat am Mittwoch beschlossen, nicht auf eine vom Bundesrat vorgelegte Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung einzutreten. Laut dieser hätten die Tarife für die Laboranalysen künftig von den Tarifpartnern ausgehandelt werden sollen.
Weil die kleine Kammer bereits 2024 nicht auf die Vorlage eintrat, ist diese nun definitiv vom Tisch und erledigt. Der Ständerat folgte damit einem Antrag der vorberatenden Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S). Ihr Sprecher Pierre-Yves Maillard (SP/VD) sagte im Rat, für die Kommission bestehe keine Garantie, dass ein Systemwechsel tiefere Kosten nach sich ziehen würde.
Kritik an Nationalrat: Vertragszwang für Labore soll wegfallen
Auch missfiel der Kommission laut Maillard, dass der Nationalrat bei der Beratung der Vorlage im März dieses Jahres die Motion abänderte. Der Nationalrat wollte den Vertragszwang für die Labore aufheben, die keine Analysen der Grundversorgung für den Eigenbedarf erstellen.
Derzeit wird die Liste der Laboranalysen, die von der Grundversicherung übernommen werden, vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) erlassen. Dasselbe gilt für die Tarife.
Dabei war es 2017 die genannte Kommission des Ständerats gewesen, welche in einer Motion den Systemwechsel forderte. Stände- und Nationalrat stimmten dem Vorstoss 2017 und 2018 noch zu, worauf der Bundesrat eine Vorlage ausarbeitete.
Laut Parlamentsunterlagen zeigte auch die Vernehmlassung zur Bundesratsvorlage, dass eine Mehrheit den Systemwechsel kritisierte.