Bund will weiterhin Export verbieten
Bis 2019 kann der Bundesrat den Export von Spionagesoftware und -geräten verbieten, wenn Grund zur Annahme besteht, dass diese zur Repression genutzt werden. Nun will das Gremium, dass er auch weiterhin solche Geschäfte verbieten kann.
Das Wichtigste in Kürze
- Bis 2019 kann der Bund den Export von Spionagesoftware und -geräten verbieten.
- Er will nun das Güterkontrollgesetz so anpassen, dass er weiterhin den Export kontrollieren kann.

Der Bundesrat kann den Export von Spionagesoftware und -geräten verbieten, wenn Grund zur Annahme besteht, dass diese zur Repression genutzt werden. Die Rechtsgrundlage dafür läuft aber 2019 aus, denn momentan beruft sich der Bundesrat auf eine spezielle Verordnung von 2015. Diese ist direkt auf die Verfassung gestützt und daher auf vier Jahre befristet.
Damit er auch weiterhin solche Geschäfte verbieten kann, will der Bund das Güterkontrollgesetz anpassen. Dieses regelt den Handel unter anderem mit Software und Geräten zur Überwachung von Internet und Mobilfunk. In der heutigen Fassung des Gesetzes kann deren Ausfuhr aber nicht verboten werden.
Die Gesetzesänderung soll dem Bund die Möglichkeit geben, für die Zeit danach eine entsprechende Verordnung zu erlassen, um die Exporte unter Umständen verbieten zu können. Der Bundesrat stellt klar, dass kein generelles Exportverbot vorgesehen ist.






