Der Bundesrat verlängert die Frist für den Tarif der ambulanten Physiotherapie bis Mai 2025.
Mann bei Physiotherapie mit Physiotherapeutin
Der Bundesrat hat die Frist für den Tarif der ambulanten Physiotherapie bis Mai 2025 verlängert. (Symbolbild) - Depositphotos

Im Streit um den Tarif für ambulante Physiotherapie erhalten die Tarifpartner mehr Zeit. Die Frist für das Einreichen eines Genehmigungsantrages wird bis Mai 2025 verlängert. Kommt bis dahin kein Antrag, wird das zuständige Innendepartement selbst einen Antrag stellen.

Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung am Freitag über dieses Vorgehen informiert. Dies teilte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit. Die Tarifstruktur für Leistungen der ambulanten Physiotherapie sei nicht mehr zeitgemäss und müsse revidiert werden.

Das Departement des Innern (EDI) gewährte die Fristverlängerung, nachdem es von positiven Ansätzen im Streit um den künftigen Tarif Kenntnis genommen hatte, wie es hiess. Den Tarifpartnern solle Tarifautonomie gewährt werden. Die Beteiligten am Tarifstreit müssen den Bund aber regelmässig über Fortschritte ihrer Arbeit informieren.

Konsequenzen bei Nicht-Einreichung

Reichen sie bis im Mai 2025 keinen Genehmigungsantrag für einen neuen Tarif ein, will das EDI durchgreifen und von seiner subsidiären Kompetenz Gebrauch machen. Eine neue Tarifstruktur mit Zeitkomponente hatte der Bundesrat schon im August 2023 in die Vernehmlassung gegeben. Physiotherapeuten und -therapeutinnen kritisierten den Vorschlag heftig.

Sie sahen darin eine Tarifkürzung durch die Hintertür. Es gehe lediglich darum, Kosten einzusparen und die Zahl der Behandlungen zu senken. Es drohe die Schliessung von Praxen.

Santésuisse begrüsst Tarifeingriff

Der Krankenkassenverband Santésuisse hingegen begrüsste den Tarifeingriff. Mit den Vorschlägen solle künftig ersichtlich sein, wie lange eine Physiotherapie-Sitzung tatsächlich gedauert habe. Das sei auch für die Patienten von Vorteil.

Die Tarife für physiotherapeutische Leistungen in der obligatorischen Krankenversicherung sind im Grundsatz seit den späten 1990er-Jahren unverändert – trotz Teuerung. In den letzten drei Jahrzehnten scheiterten mehrere Versuche einer umfassenden Revision, weil sich die Tarifpartner nicht einigen konnten.

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