Bund rügt Graubünden für Strafregistereinforderung wegen Mafia
Graubünden fordert bei Aufenthaltsbewilligungen in der Region Moesa GR konsequent einen Strafregisterauszug ein. Ein Parlamentarier befürchtete in der Fragestunde, dass Kriminelle auf andere Regionen ausweichen. Der zuständige SP-Regierungsrat Peter Peyer verwies auf die rechtlichen Möglichkeiten.

Graubünden verlangt aufgrund der Mafia-Situation im Misox vorerst als Pilotversuch bis Ende Jahr konsequent einen Strafregisterauszug bei Aufenthaltsbewilligungen.
Der Misoxer SVP-Grossrat Romano Losa sieht die Notwendigkeit dieser Massnahme. Der Entscheid wirft für ihn aber einige Fragen auf. So wollte er von der Bündner Regierung anlässlich der Fragestunde im Bündner Parlament am Donnerstag wissen, weshalb nur in der Region Moesa ein Strafregisterauszug verlangt werde, «obwohl das Phänomen der Mafia-Infiltration und der Briefkastenfirmen auch im übrigen Kanton anzutreffen ist». Er befürchtet, dass die Regelung leicht umgangen werden könne, «indem entsprechende Bewilligungen ausserhalb der Region Moesa beantragt werden.»
Regierungsrat Peyer antwortete darauf, dass das systematische Einfordern eines Strafregisterauszuges im Bewilligungsverfahren grundsätzlich im Widerspruch zum Freizügigkeitsabkommen stehe. Ein Strafregisterauszug dürfe folglich nur eingefordert werden, «wenn konkrete Hinweise auf eine aktuelle, akute Gefährdung der öffentlichen Ordnung vorliegen».
Aufgrund der Rückmeldungen der Lokalbehörden sei die Situation in der Region Moesa entsprechend eingeschätzt worden. Der Bund habe den Kanton Graubünden aber bereits für diesen regional begrenzten Pilotversuch gerügt, da er gemäss dem Staatssekretariat für Migration gegen das Freizügigkeitsabkommen verstosse.
Die auf Ende Jahr befristete Versuchsphase solle deshalb nun zunächst Erkenntnisse über den tatsächlichen Mehrwert der Massnahme, deren Wirksamkeit sowie die damit verbundenen personellen Auswirkungen liefern. «Die gewonnenen Erfahrungen bilden die Grundlage für die Beurteilung des weiteren Vorgehens und für den Entscheid über eine allfällige Weiterführung oder Anpassung der Massnahme», so Peyer.
Er hielt ausserdem fest, dass die Wirtschaft nicht übermässig stark belastet werden dürfe. Die erweiterte Prüfung von Gesuchen führe nämlich zu längeren Bearbeitungszeiten und somit längeren Verfahrensdauern.










