Mafia

Graubünden entzieht vier Personen die Aufenthaltsbewilligung

Keystone-SDA
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Chur,

Der Kanton Graubünden hat vier in Roveredo GR wohnhaften Ausländern die Aufenthaltsbewilligungen entzogen. Die vier Personen wurden Ende Februar mit drei weiteren bei einer internationalen Anti-Mafia-Operation verhaftet.

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Roveredo GR wurde zuletzt mit Mafia-Aktivitäten in Verbindung gebracht. - keystone

Das kantonale Amt für Migration und Zivilrecht (AFM) bestätigte gegenüber Keystone-SDA eine entsprechende Meldung des italienischsprachigen Radio und Fernsehens RSI. Die Rechtsmittelfrist laufe aber noch.

Aufgrund der Mafia-Problematik verlangt Graubünden ausserdem neu für die Region Moesa GR bei Neuerteilungen von L-, B- oder G-Bewilligungen für EU/Efta-Staatsangehörige einen Strafregisterauszug. Die Massnahme gilt gemäss einer Mitteilung des Kantons vom Montag vorübergehend bis Ende Jahr und soll bei der Mafiabekämpfung helfen.

Wie das AFM am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA festhielt, könne in besonders von organisierter Kriminalität betroffenen Gebieten eine Einforderung von Strafregisterauszügen «als verhältnismässige Sicherheitsmassnahme gerechtfertigt sein».

Die Frage nach der Rechtmässigkeit tauchte in der Vergangenheit immer wieder auf, weil der Kanton Tessin diese Lösung im gesamten Kanton bereits seit 2015 praktiziert. Verschiedentlich wurde auch vom zuständigen Bündner Regierungsrat Peter Peyer darauf hingewiesen, dass sich das nicht mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen vereinbaren lasse.

Bei der regionalen Lösung sei das anders, wie das AFM ausführte: «Entscheidend ist, dass die Massnahme regional begrenzt, zeitlich befristet und regelmässig überprüft wird.» Zudem dürfe aus einem Strafregistereintrag nicht automatisch eine aufenthaltsrechtliche Konsequenz folgen. «Erforderlich bleibt stets eine individuelle Prüfung des Einzelfalls. Vor diesem Hintergrund ist die befristete Praxisanpassung vertretbar», so das Amt.

Die Massnahme diene dem Erkenntnisgewinn und der Informationsbeschaffung. «Sie liefert den Behörden zusätzliche Hinweise für die Beurteilung, ob im Einzelfall eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit vorliegt», so das AFM weiter. Gleichzeitig solle eine Evaluation aufzeigen, «ob die Massnahme einen Mehrwert bietet und sich als wirksam und zweckmässig erweist».

Die erweiterten Prüfungen würden zu zusätzlichem Abklärungsaufwand und längeren Bearbeitungszeiten führen. «Die zuständige Abteilung verfügt bereits heute über begrenzte personelle Ressourcen», hielt das AFM fest.

Weiterhin in Kraft bleibt die Mitte Mai eingeführte Selbstdeklaration von Vorstrafen für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen. «Werden in der Selbstdeklaration unwahre Angaben gemacht, schafft dies eine zusätzliche Grundlage für den Widerruf einer erteilten Bewilligung», begründete das AFM.

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