Bei Wiedereinführung von Doppelnamen herrscht weitgehend Einigkeit
Ehe- und eingetragene Paare sollen wieder Doppelnamen führen dürfen – das befürwortet nun auch die Ständeratskommission.

Eheleute und eingetragene Partner sollen künftig wieder einen Doppelnamen führen können, also beispielsweise Petra Muster Weber statt Petra Muster oder Petra Weber. Das will nach dem Nationalrat auch die zuständige Ständeratskommission.
Wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten, ist die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) in weiten Teilen den Beschlüssen des Nationalrats gefolgt. Dieser hatte vor einem Jahr eine entsprechende Reform des Schweizer Namensrechts gutgeheissen.
Ständerat folgt dem Nationalrat
Auch die Ständeratskommission ist gemäss früherem Communiqué der Meinung, die mit der Revision des Namensrechts von 2013 beschlossene Aufhebung der Doppelnamen sei aus heutiger Sicht als Rückschritt zu bewerten. Anhörungen hätten gezeigt, dass in der Praxis der Wunsch nach einem möglichst offenen und liberalen Namensrecht bestehe.
Wie der Nationalrat will auch die RK-S, dass beide Ehegatten künftig die Möglichkeit erhalten sollen, einen Doppelnamen zu führen. Dabei soll die Reihenfolge der Namensbestandteile frei wählbar sein. Jede und jeder Verlobte soll ihren/seinen zukünftigen Namen aus den beiden zur Verfügung stehenden Namen individuell zusammenstellen können.
Abschaffung des Allianznamens
Unbestritten waren in der Ständeratskommission auch die vom Nationalrat beschlossene Abschaffung des sogenannten Allianznamens, der Grundsatz, dass die Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich gebildet werden können, sowie der Verzicht auf die Einführung von Doppelnamen für Kinder.
Im Unterschied zum Nationalrat beantragt die Kommission jedoch, am «Ledignamenprinzip» festzuhalten. Dieses besagt, dass ausschliesslich der eigene Ledigname an den Ehepartner respektive die Ehepartnerin oder die gemeinsamen Kinder weitergegeben werden darf. Eine Weitergabe von Namen aus früheren Ehen wäre somit ausgeschlossen.
Die Vorlage soll in der Herbstsession vom Ständerat behandelt werden.