Strafe

Bei lebenslanger Strafe wird die frühzeitige Entlassung erschwert

Keystone-SDA
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Bern,

Das Parlament will die frühzeitige Entlassung bei einer lebenslangen Haftstrafe erschweren. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat am Montag eine entsprechende Motion angenommen. Wer zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wird, solle nicht nach 15 Jahren wieder auf freien Fuss gesetzt werden.

haftanstalt
In der Administrativhaft in Kloten wurde eine Person tot aufgefunden. Laut Behörden gibt es keine Hinweise auf Fremdeinwirkung. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Entscheid im Nationalrat fiel mit 110 zu 60 Stimmen - gegen den Willen der SP-Fraktion und der Fraktion der Grünen Partei.

FDP-Ständerat Andrea Caroni (AR) fordert mit der Motion, dass die erstmalige Prüfung für eine bedingte Entlassung aus einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.

Die Motion verlangt weiter, dass die ausserordentliche bedingte Entlassung generell abgeschafft wird. Und zuletzt soll das Verhältnis von lebenslanger Freiheitsstrafe und Verwahrung geklärt und vereinfacht werden.

Min Li Marti (SP/ZH) sagte für ihre Fraktion, es gebe bei der lebenslangen Haftstrafe weder Praxis- noch Umsetzungsprobleme. Zwei dieser drei Reformvorschläge zielten auf eine Verlängerung der Haftstrafe ab. Man müsse bedenken, dass die Resozialisierung mit dieser Verlängerung erschwert werden könnte. «Auch wenn der Bundesrat die Motion zur Annahme empfiehlt, ist die SP der Meinung, dass Handlungsbedarf allenfalls in homöopathischer Dosis besteht.»

Justizministerin Karin Keller-Sutter erklärte, es sei in der Tat so, dass kein dringlicher Handlungsbedarf bestehe. Aber es bestehe Handlungsbedarf. Der Bundesrat sei bereit, die punktuellen Anpassungen vorzunehmen.

Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.

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