Ausländische Inhaftierte sollen Krankenversicherung erhalten
Alle inhaftierten Personen in der Schweiz sollen künftig krankenversichert sein. Das gilt auch für Häftlinge, die hierzulande keinen Wohnsitz haben. Für die Kosten sollen sie selbst aufkommen müssen.

Der Bundesrat hat am Freitag einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) verabschiedet. Nun ist das Parlament am Zug.
Ein Drittel aller inhaftierten Personen in der Schweiz, also rund 2300 Personen, waren 2023 nicht über die obligatorische Krankenversicherungspflege versichert, teilte der Bundesrat mit. Laut Bundesverfassung und völkerrechtlichen Verträgen, die Grund- und Menschenrechte verankern, hat die Schweiz die Verantwortung, für die Gesundheit von Inhaftierten zu sorgen, unabhängig von ihrem Wohnsitz. Die medizinische Versorgung soll der Behandlung von Menschen in Freiheit gleichwertig sein.
Die anfallenden Gesundheitskosten dieser Personen wurden bisher von den Kantonen getragen und durch kantonale Steuergelder finanziert, wie es weiter hiess. Die kantonalen Kosten wurden von verschiedenen Institutionen des Justiz- und Strafvollzugs, der Gesundheitsbehörden oder von den kommunalen Sozialhilfebehörden getragen. Einheitlich geregelt war die Finanzierung bislang nicht.
Künftig sei die Prämie von den betroffenen Personen selbst zu tragen, schrieb der Bundesrat. Die Kantone könnten die Prämie verbilligen und die Wahl des Versicherers oder des Versicherungsmodells einschränken. Durch die KVG-Änderung werden die Kosten für die Kantone laut dem Bundesrat abschätzbarer. Die Inhaftierten sollen grundsätzlich kein Recht auf freie Arztwahl haben.






