Ausländische Inhaftierte sollen keine Krankenversicherung erhalten
Inhaftierte ohne Schweizer Wohnsitz sollen auch künftig nicht krankenversichert sein. Dieser Meinung ist der Ständerat. Er ist am Montag nicht auf eine Gesetzesänderung eingetreten, die einen Wechsel vorsieht.

Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid mit 33 zu 9 Stimmen. Über die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) muss nun noch der Nationalrat entscheiden. Sagt auch er Nein, ist das Geschäft erledigt.
Ein Drittel aller inhaftierten Personen in der Schweiz waren 2023 nicht krankenversichert, wie der Bundesrat zur Vorlage schreibt. Gemäss Bundesverfassung und völkerrechtlichen Verträgen habe die Schweiz die Verantwortung, für die Gesundheit von Inhaftierten zu sorgen, unabhängig von ihrem Wohnsitz, sagte Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider. Die medizinische Versorgung solle der Behandlung von Menschen in Freiheit gleichwertig sein.
Brigitte Häberli-Koller (Mitte/TG) hielt im Namen der Kommissionsmehrheit dagegen, dass die Vorlage in die Grundprinzipien des KVG eingreife. Demnach sei die Krankenversicherungspflicht an den Schweizer Wohnsitz gebunden. Viele ausländische inhaftierte Personen hätten jedoch weder die Absicht noch die Perspektive, sich hier niederzulassen.
Die Kommissionsmehrheit befürchte mit der Gesetzesänderung zudem zusätzliche Kosten zulasten der Prämienzahlenden. Dabei sei die gesundheitliche Versorgung von inhaftierten Personen eine staatliche Aufgabe, die nicht über Prämien finanziert werden solle.
Geht es nach dem Ständerat, sollen die anfallenden Gesundheitskosten dieser Personen wie bisher von den Kantonen getragen und durch kantonale Steuergelder finanziert werden. Einheitlich geregelt wäre die Finanzierung weiterhin nicht. Zurzeit werden die Kosten von Institutionen des Justiz- oder Strafvollzugs, von den Gesundheitsbehörden oder den kommunalen Sozialhilfebehörden getragen.






