Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats ist der Meinung, dass die sogenannte Phänotypisierung nur bei schweren Straftaten erlaubt werden soll.
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Eine 3D-Illustration einer DNS-Helix. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die SIK-N schloss sich dem Vorschlag des Ständerats mit 14 zu 11 Stimmen an.
  • Der Nationalrat wird die Vorlage voraussichtlich in der Wintersession ein erneut beraten.

Künftig sollen Ermittler mehr Informationen aus DNA-Spuren auswerten dürfen. Wie der Ständerat ist nun auch die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SIK-N) der Meinung, dass die sogenannte Phänotypisierung nur bei schweren Straftaten erlaubt werden soll.

Im Deliktkatalog aufgeführt werden sollen Tötung, Mord und Totschlag, Verstümmelung weiblicher Genitalien, Menschenhandel, Freiheitsberaubung, sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, Vergewaltigung, Schändung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die SIK-N schloss sich dem Vorschlag des Ständerats mit 14 zu 11 Stimmen an, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

Beratung im Nationalrat voraussichtlich in der Wintersession

Der Nationalrat wird die Vorlage voraussichtlich in der Wintersession ein zweites Mal beraten. Differenzen verbleiben dürften bei der Frage der Löschfristen der DNA-Profile im Falle eines Freispruchs, einer Einstellung oder Nichtanhandnahme.

Die SIK-N lehnt die Bestimmung des Ständerats deutlich ab, wonach DNA-Profile nur mit Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts aufbewahrt und verwendet werden dürfen. Der Bundesrat und der Nationalrat wollen, dass die Verfahrensleitung darüber bestimmt.

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