Der Bundesrat erhält einen Auftrag zur Prüfung von Asylverfahren und Wegweisungen in Drittstaaten.
Unter welchen Bedingungen sind Asylverfahren in sogenannten sicheren Drittstaaten möglich?
Der Bundesrat wurde vom Ständerat beauftragt, einen Bericht über Asylverfahren und Rückweisungen in Drittstaaten zu erstellen. (Archivbild) - Daniel Karmann/dpa

Der Bundesrat muss einen Bericht zum Thema Asylverfahren und Wegweisungen in Drittstaaten verfassen. Diesen Auftrag hat er vom Ständerat erhalten. Die kleine Kammer stimmte am Mittwoch einem entsprechenden Postulat von Andrea Caroni (FDP/AR) zu.

Gegen den Vorstoss gab es keine Opposition. Auch der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats. In seinen Worten ist eine Auslegeordnung der Diskussionen auf europäischer Ebene angezeigt. Dabei soll die Vereinbarkeit mit Schweizer Recht und internationalen Verpflichtungen geprüft werden.

Bundesratsposition bleibt unverändert

«Das bedeutet nicht, dass der Bundesrat Asylverfahren auslagern und Rückführungen in Drittstaaten ermöglichen möchte», sagte Justizminister Beat Jans. Die Haltung des Bundesrats habe sich nicht geändert. Die Landesregierung war bisher der Ansicht, dass Asylverfahren im Ausland aus rechtlichen, aber auch aus praktischen Gründen nicht umsetzbar sind.

Caroni begründete sein Postulat damit, dass immer mehr Staaten und die EU an Reformen arbeiteten, um Asylverfahren näher bei den Herkunftsstaaten der Geflüchteten durchzuführen. «Wir sollten da mitdenken – so anspruchsvoll die Aufgabe auch ist.» Auch Wegweisungen von Abgewiesenen in Drittstaaten sollen im Bericht ein Thema sein.

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