Alleinstehende Frauen sollen Zugang zu Fortpflanzungsmedizin haben
Es war ein knapper Entscheid: Auch alleinstehende Personen sollen gespendete Samenzellen verwenden dürfen. Das fordert die zuständige Nationalratskommission.

Das Wichtigste in Kürze
- Viele alleinstehende Frauen entscheiden sich bewusst dafür, ein Kind zu bekommen.
- Die medizinisch unterstützte Fortpflanzung bleibt diesen Frauen bisher verwehrt.
- Das soll sich laut dem Entscheid einer Nationalratskommission bald ändern.
Alleinstehende Frauen sollen Zugang zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung erhalten. Das entschied die Wissenschafts-, Bildungs- und Kulturkommission des Nationalrats (WBK-N) mit 14 zu 11 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Mit den Initiativen befasst sich als Nächstes die Schwesterkommission des Ständerats. Sagt sie ebenfalls Ja, kann die Nationalratskommission eine Vorlage ausarbeiten.
Alleinstehende Frauen müssen noch ins Ausland
Gemäss Initiativtext soll das Fortpflanzungsmedizingesetz dahingehend geändert werden, dass alleinstehende Frauen Zugang zu Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung erhalten. Wenn nötig, soll dafür die Bundesverfassung entsprechend geändert werden. Die Leihmutterschaft soll weiterhin unzulässig sein.
Heute ist die Fortpflanzungsmedizin in der Schweiz auf Paare beschränkt, die zusammen Eltern- und Erziehungsverantwortung für ihr gemeinsames Kind übernehmen wollen. Eine Stabilität der Paarbeziehung muss gegeben sein. Alleinstehende Frauen müssen sich ihren Kinderwunsch im Ausland erfüllen.
Heimliche gezeugte Kinder sind benachteiligt
Das findet eine Mehrheit der WBK-N problematisch. Kinder, die heimlich gezeugt werden, hätten nicht die gleichen Rechte wie Kinder, die in der Schweiz durch Samenspende gezeugt werden und die Auskunft über ihre Herkunft erhalten können.
Deshalb soll die Fortpflanzungsmedizin für alleinstehende Frauen legalisiert werden. Das entspricht auch der langjährigen Empfehlung der Nationalen Ethikkommission (NEK).
Es ist eine neue gesellschaftliche Realität
«Das Kindeswohl hängt nicht vom familiären Status der Eltern ab, sondern von der Zuneigung, der Aufmerksamkeit und der Stabilität, die dem Kind gegeben werden», heisst es in der schriftlichen Begründung der Initiativen.
Die Kommission anerkennt gemäss Mitteilung, dass sich viele finanziell unabhängige Frauen heute bewusst dafür entscheiden, alleinerziehende Mütter zu werden, und ist der Meinung, dass dieser gesellschaftlichen Realität im Recht Rechnung zu tragen ist.












