Die West- und die Ostschweiz stimmt für eine Widerspruchslösung bei der Organspende. Eine Seite befürwortete die Vorlage aber deutlich mehr.
Organspende
Für die Einwilligung zur Organspende muss man bald keinen Ausweis mehr bei sich tragen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweiz sagt Ja zu einer erweiterten Widerspruchslösung bei der Organspende.
  • In der Westschweiz waren die Zustimmungswerte deutlich höher als in der Ostschweiz.

In der Schweiz wird neu jeder und jede grundsätzlich Organspender oder Organspenderin. Ausgenommen sind diejenigen, die sich zu Lebzeiten ausdrücklich gegen eine Organspende entschieden haben.

Im Landesdurchschnitt stimmten gegen zwei Drittel der Stimmenden für den Paradigmenwechsel. Rund 1'319'300 Stimmende legten ein Ja zum geänderten Transplantationsgesetz ein und rund 872'100 ein Nein.

Das entspricht einem Ja-Stimmen-Anteil von 60,2 Prozent. Nach dem eher flauen Abstimmungskampf war die Stimmbeteiligung unterdurchschnittlich: 39,7 Prozent der Stimmberechtigten gingen an die Urnen.

Zustimmung in Westschweiz deutlich höher

Doch besonders in deutschsprachigen Gebieten hatte die Vorlage Mehrheiten unter dem Durchschnitt. In den Westschweizer Kantonen lagen die Zustimmungsraten bei je über 70 Prozent. Im Kanton Waadt stimmten rund 81 Prozent dem geänderten Transplantationsgesetz zu.

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Befürworter des neuen Gesetzes zur Organspende jubeln bei den ersten Prognosen im Hauptquartier des Ja-Komitees zur Änderung des Transplantationsgesetzes in Bern. - Keystone

Die Differenzen in den befürwortenden Kantonen betrugen Ja-Anteile zwischen 20 und 30 Prozentpunkte. Waadt sagte mit 81 Prozent Ja, Schaffhausen, Schwyz und beide Appenzell lehnten die Vorlage ab. Knapp über 50 Prozent Ja lag der Kanton Thurgau. Unter 53 Prozent Ja lagen Aargau, Obwalden, Glarus, Solothurn und Uri.

Für Organspende muss künftig Widerspruch eingelegt werden

Die Schweiz nimmt damit den von mehreren europäischen Ländern gewählten Weg. «Erweitert» wird die Schweizer Form der Widerspruchslösung genannt, weil enge Angehörige zum mutmasslichen Willen der Verstorbenen befragt werden können. Dies ist dann der Fall, wenn die verstorbene Person ihren Willen nicht schriftlich kundgetan hat.

Die Änderungen im Transplantationsgesetz sind ein indirekter Gegenvorschlag zur radikaler formulierten Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten». Die Initiative regelte im Gegensatz zur Gesetzesänderung den Einbezug der Angehörigen nicht. Da der Gegenvorschlag nun in Kraft tritt, wird sie zurückgezogen.

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