Zehn Jahre Kunstfund Gurlitt: «Man hat ihm Unrecht getan»

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Deutschland,

2012 machte die Staatsanwaltschaft einen Sensationsfund: Hunderte Kunstwerke wurden in einer Schwabinger Wohnung entdeckt. Heute ist der Blick auf den Fall Cornelius Gurlitt ein etwas anderer als damals.

Vor zehn Jahren stiess die Staatsanwaltschaft in einer Münchner Wohnung auf eine riesige Kunstsammlung. Foto: Barbara Gindl/APA/EPA/dpa
Vor zehn Jahren stiess die Staatsanwaltschaft in einer Münchner Wohnung auf eine riesige Kunstsammlung. Foto: Barbara Gindl/APA/EPA/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Es muss ein überwältigender Anblick gewesen sein, der sich den Ermittlern der Staatsanwaltschaft Augsburg am 28.

Februar 2012 bot: In einer unscheinbaren Wohnung im Münchner Stadtteil Schwabing stiessen sie auf eine riesige, beeindruckende Kunstsammlung.

Auf den Wohnungsbesitzer, Cornelius Gurlitt, waren sie zwei Jahre zuvor aufmerksam geworden, als der Zoll ihn auf der Fahrt von Zürich nach München kontrollierte und der Verdacht auf ein Steuerdelikt aufkam. Was folgte, war eine nie dagewesene Debatte um Nazi-Raubkunst und den deutschen Umgang damit, was folgte, ist Kunstgeschichte.

Von den Ermittlern der Augsburger Staatsanwaltschaft ist nach Angaben eines Sprechers heute niemand mehr im Dienst, der von jenem denkwürdigen Tag berichten könnte. Berichten will aber jemand anders: Christoph Edel. Der ehemalige Betreuer des 2014 gestorbenen Kunstsammlers Gurlitt erhebt zehn Jahre nach der Beschlagnahmung Vorwürfe gegen die deutschen Behörden. «Für Gurlitts Sicht der Dinge hat man sich überhaupt nie interessiert, auch für seine Person hat man sich nicht interessiert», sagt der Münchner Rechtsanwalt der Deutschen Presse-Agentur. Das gelte für «Staatsanwaltschaft, Politik, Medien». «Man hat ihm Unrecht getan.»

«Es war ein rücksichtsloser Umgang mit einem alten Menschen, dem ja rechtlich nichts vorzuwerfen war und auch ob ihm moralisch etwas vorzuwerfen war, ist fraglich, wenn man an seine gesundheitliche und familiäre Situation denkt», sagt Edel.

Fund entfachte Debatte über Umgang mit Raubkunst

Edel war bis zu Gurlitts Tod am 6. Mai 2014 der gesetzliche Betreuer des Mannes, der im Mittelpunkt dieses nie dagewesenen Kunstkrimis stand. Erst anderthalb Jahre nach der Beschlagnahmung wurde der Fund öffentlich und sorgte für Aufsehen und eine hitzige Debatte über den Umgang mit von den Nationalsozialisten geraubten Kunstwerken in Deutschland. Denn Gurlitts Vater Hildebrand war einer der Kunsthändler Adolf Hitlers.

Später wurde sogar noch weitere Kunst in Gurlitts Salzburger Haus gefunden. Das Konvolut umfasst insgesamt rund 1600 Werke. Als Gurlitt im Alter von 81 Jahren starb, vermachte er seine Sammlung dem Kunstmuseum Bern. Kurz vor seinem Tod hatte die Staatsanwaltschaft Augsburg die Beschlagnahmung der Sammlung aufgehoben, nachdem seine Anwälte zuvor Beschwerde dagegen eingelegt hatten. Dies wurde als juristischer Sieg für Gurlitt gewertet.

Von Hunderten Bildern, die laut Behördenangaben anfangs unter Raubkunst-Verdacht standen, wurden nach Angaben des Kunstmuseums Bern aus dem Dezember bislang neun durch die Bundesrepublik restituiert, weil sich bei ihnen der Verdacht auf Nazi-Raubkunst bestätigt hatte. Zwei Bilder von Otto Dix gab das Museum den Angaben zufolge an die rechtmässigen Eigentümer zurück. Fünf weitere, bei denen die Eigentümer nicht ausfindig gemacht werden konnten, gingen an die Bundesrepublik. In Summe bestätigte sich laut Museum bislang also nur in 16 Fällen ein Verdacht auf Raubkunst.

Auch der Autor und Dokumentarfilmer Maurice Philip Remy hatte bereits in seinem 2017 erschienenen Buch «Der Fall Gurlitt» ähnliche Vorwürfe erhoben wie jetzt Edel. Er spricht von einem «Justizskandal», von «illegaler Beschlagnahmung»: «Dann wurde daraus ein richtiges Staatsversagen», sagt er der dpa. «Es kann nicht sein, dass so etwas vor aller Augen passiert, nur weil die Staatsraison es vermeintlich gebietet. Da wird ein Mann seiner Rechte beraubt, um davon abzulenken, dass NS-Raubkunst in Deutschland bis dahin nicht so gerne zurückgegeben wurde.»

Remy sieht im Verhalten deutscher Behörden und Politiker im Fall Gurlitt vor allem den Versuch, vom eigentlichen Versagen bei der Rückgabe geraubter Kulturgüter an jüdische Familien abzulenken. «Überlebende des Holocaust und ihre Angehörigen sind in Deutschland immer noch Bittsteller», kritisiert Remy.

«Der eigentliche Skandal ist: Man gibt Millionen, um die Sammlung Gurlitt auszuforschen und gleichzeitig gibt es immer noch kein Gesetz, dass die Rückgabe geraubter Bilder verbindlich regelt.» Beim Fall Gurlitt sei es gar nicht vorrangig um Restitutionen gegangen, «sondern um Show-Einlagen». Sein Fazit: «Ein Trauerspiel von vorne bis hinten.» Der Fall Gurlitt habe sein «Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert».

Ein Sprecher der damaligen Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) wies die Vorwürfe bei Erscheinen des Buches zurück: Die Bundesregierung habe vor allem aus moralischer Verpflichtung für die weltweite jüdische Gemeinschaft grosse Anstrengungen unternommen, die Herkunft der Werke transparent und eindeutig zu klären.

Anwalt: Gurlitt «verletzlich» und «überfordert»

Der Mann, um den es bei all dem ging, habe all das, den Rummel um seine Person, nur schwer ertragen. «Ich habe ihn als jemanden erlebt, der verletzlich ist und stark überfordert mit den Mühlen, in die er geraten ist», sagt Anwalt Edel. Es sei nicht richtig, dass Bilder, die sich als Nazi-Raubkunst entpuppten, nur auf Betreiben der Behörden restituiert worden seien. «Cornelius Gurlitt hat sich freiwillig den Washingtoner Prinzipien unterworfen und sich bereiterklärt, die Bilder zurückzugeben.»

Dass er sich nicht noch stärker dafür eingesetzt habe, dass Gurlitt zumindest die Bilder, deren Herkunft nicht zur Debatte stand, wiederbekomme, werfe er sich heute vor, sagt Edel. «Er hatte nach wie vor eine Begeisterung für die Kunst.» Und ein Recht auf seine Bilder habe er gehabt, betont sein früherer Betreuer: «Die Beschlagnahmung ist ja aufgehoben worden. Er war im Recht.»

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