Urteil: Boatengs Aussagen über Ex-Partnerin zulässig

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    Deutschland,

    Ein Interview, in dem sich der Ex-Fussball-Nationalspieler abfällig über seine Ex-Freundin äussert, beschäftigt seit Langem die Justiz. Jetzt steht ein Urteil.

    Die Unterlassungsklage der Mutter war in zweiter Instanz nicht erfolgreich. (Archivbild)
    Die Unterlassungsklage der Mutter war in zweiter Instanz nicht erfolgreich. (Archivbild) - Christophe Gateau/dpa

    Im Rechtsstreit um Äusserungen des ehemaligen Fussball-Nationalspielers Jérôme Boateng über seine Ex-Freundin Kasia Lenhardt in einem Interview bleibt es bei nur einer Aussage, die er nicht wiederholen darf. Die Mutter der 2021 gestorbenen Ex-Freundin wollte in einem Berufungsprozess erreichen, dass Boateng für fünf weitere Aussagen eine Unterlassungserklärung abgeben muss.

    Das lehnte das Berliner Kammergericht in seinem Urteil ab. Dies wurde am Donnerstag bekannt gegeben. Damit war die Unterlassungsklage der Mutter in zweiter Instanz nicht erfolgreich.

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    Kommentare

    User #2741 (nicht angemeldet)

    Und was waren nun die Aussagen, die gemäss Gericht nicht unterlassungswürdig sind? Dass man zu unterlassende nicht publiziert, ist ja normal…

    User #6409 (nicht angemeldet)

    Gott wird jedem das geben, was er für sein Tun verdient hat. Römer 2:6

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