Sting unter Druck: Ex‑Police‑Kollegen fordern mehr Tantiemen

Sandra Neumann
Sandra Neumann

Grossbritannien,

Sting gerät ins Zentrum eines Rechtsstreits, weil seine früheren Police‑Bandmitglieder mehr Tantiemen fordern.

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Sting wird von seinen früheren Police‑Kollegen Copeland und Summers wegen ausstehender Tantiemen verklagt. - dpa

Der britische Sänger Sting (74), mit richtigem Namen Gordon Sumner, wird von seinen Ex‑Kollegen Stewart Copeland und Andy Summers verklagt. Die beiden behaupten, dass ihnen seit Jahrzehnten Tantiemen für grosse Hits der Band Police nicht gezahlt wurden, berichtet der «Stern».

Die Kläger fordern rund zwei Millionen US‑Dollar (1,6 Millionen Franken). Sie argumentieren, dass dies den Anteil an Einnahmen aus Streaming und weiteren Quellen abdeckt, die ihnen nach alten Vereinbarungen zustehen.

Sting bestreitet laut dem «ORF», dass die historischen Abkommen digitale Einnahmen einschliessen. Sein Team erklärt, dass nur physische Verkaufserlöse geregelt seien.

Hintergrund des Rechtsstreits um Sting

Der Konflikt geht auf eine mündliche Bandvereinbarung von 1977 zurück, wie der «Stern» weiter schreibt. Diese wurde später in schriftliche Abkommen übernommen, um Tantiemen zu verteilen.

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Summers und Copeland fordern 15 Prozent der Einnahmen aus Songs von Sting. Sie sehen darin auch digitale Verwertungen wie Streaming und Downloads eingeschlossen, heisst es.

Die grossen Hits, darunter «Roxanne», «Message in a Bottle» und «Every Breath You Take», stammen von ihm allein. Copeland und Summers hatten kreative Beiträge, die aber nicht formal honoriert wurden.

Prozessverlauf und Zahlungen

Sting verkaufte 2022 seinen gesamten Musik-Katalog an Universal Music, berichtet der «ORF». Der Deal wird auf hohe dreistellige Millionenbeträge geschätzt.

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Sting zahlte über 800' 000 Dollar, was Kläger nur teilweise anerkennen. (Archivbild) - dpa

Seit Klagebeginn hat der Sänger nach dem «Stern» mehr als 800' 000 Dollar an die Kläger gezahlt. Die Zahlungen gelten nur als Teil dessen, was ihnen nach Ansicht der Kläger zusteht.

Die zentrale Streitfrage bleibt, ob Streaming‑Einnahmen unter die alten Vereinbarungen fallen. Der Londoner High Court entscheidet, wie digitale Erlöse in die historischen Verträge einzubeziehen sind.

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Kommentare

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Ich mag die Musik von Stink.

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