Pietro Lombardi: Laura hat wohl alleiniges Sorgerecht
Nach der Trennung von Laura Maria Rypa ist es für Pietro Lombardi nun unsicher, wie es mit den Kindern weitergeht. Eine Anwältin erklärt.

Das Wichtigste in Kürze
- Pietro Lombardi und Laura Maria Rypa sind getrennt. Doch wie geht es mit den Kids weiter?
- Laut einer Anwältin hat das alleinige Sorgerecht Laura, weil sie nicht verheiratet sind.
- Jedoch nur, wenn es keine Sorgeerklärung gibt.
Am vergangenen Sonntag verkündete Laura Maria Rypa öffentlich die Trennung von Pietro Lombardi. Sie erklärte auf Instagram, dass sie nun für die Kinder, Hunde und Arbeit verantwortlich sei.
Die Fans fragen sich, was nun aus den beiden gemeinsamen Söhnen Amelio und Leano wird. Familienanwältin Sandra Günther aus Dortmund erklärt gegenüber «RTL» die Rechtslage.

Sie macht klar: «Eine Trennung ändert an dem Sorgerecht erst einmal nichts.» Doch es gebe einen wichtigen Unterschied, da die beiden nicht verheiratet waren.
Warum Pietro Lombardi vorsichtig sein sollte
Demnach liegt das alleinige Sorgerecht bei der Mutter. Günther betont: «Dies würde bedeuten, dass Laura auch alleine das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.» Sie könne also alleine entscheiden, wo die Kinder leben.

Obwohl es möglicherweise eine gemeinsame Sorgeerklärung gebe, müsse Pietro Lombardi sich um ein gutes Verhältnis zu Laura bemühen. Nur so könne er aktiv bei Entscheidungen eingebunden bleiben. Würde eine solche Erklärung vorliegen, hätte Pietro Lombardi in allen Bereichen der elterlichen Sorge Mitspracherecht.
Die Anwältin erklärt weiter: «Dann könnte Laura nicht einmal alleine entscheiden, in welchen Kindergarten oder in welche Schule die beiden Kinder gehen.»
Was die Verlobung bedeutet
Die frühere Verlobung mit Laura Maria Rypa spielt juristisch keine Rolle. «Zwar ist ein Verlöbnis ein Eheversprechen, es ist aber nicht einklagbar und hat keine direkten Auswirkungen», erklärt die Anwältin.

Das bedeutet, dass es für Rypa keinen Anspruch auf Trennungsunterhalt oder Zugewinn gibt. Lediglich für die Kinder steht ihr Unterhalt zu, ebenso eventuell Betreuungsunterhalt für sich selbst.
Für Pietro Lombardi heisst das, dass sein Vermögen von der Trennung unberührt bleibt. «Anspruch auf Pietros Vermögen hat sie nicht, was Pietro sicherlich freuen dürfte», so Günther.