Jennifer Aniston

Mutmasslicher Stalker von Jennifer Aniston angeklagt

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USA,

Ein Mann hat mit seinem Auto das Tor der Villa von Jennifer Aniston in Los Angeles gerammt. Die Sicherheitskräfte hielten ihn bis zum Eintreffen der Polizei fest.

Jennifer Aniston
Ein mutmasslicher Stalker von «Friends»-Star Jennifer Aniston wird angeklagt. (Archivbild) - dpa

Für die Fahrt mit seinem Wagen gegen das Einfahrtstor zur Villa von US-Schauspielerin Jennifer Aniston (56) in Los Angeles ist ein Autofahrer aus dem Bundesstaat Mississippi angeklagt worden.

Der 48-Jährige, dem Stalking und mutwillige Beschädigung vorgeworfen werden, muss am Donnerstag vor dem Haftrichter erscheinen, wie der Bezirksstaatsanwalt von Los Angeles, Nathan Hochman, mitteilte.

Seit März 2023 soll der Mann Aniston unter anderem mit E-Mails und Anrufen belästigt haben. Er wurde am Montag festgenommen, nachdem er mit seinem Auto das Tor ihrer Villa im Stadtteil Bel Air gerammt hatte. Sicherheitskräfte hielten ihn bis zum Eintreffen der Polizei fest.

Aniston während des Vorfalls zu Hause

Die Polizei bestätigte dem Sender ABC, dass die aus der Erfolgsserie «Friends» bekannte Schauspielerin zu dem Zeitpunkt zu Hause war. Im Falle eines Schuldspruchs drohen dem Angeklagten bis zu drei Jahre Haft.

«Stalking ist ein Verbrechen, das schnell von Belästigung zu gefährlichen gewalttätigen Handlungen eskalieren kann», sagte Hochman.

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Kommentare

User #8568 (nicht angemeldet)

Doch leider wurde sich wieder mal in LA, aber nicht in der CH, wenn Dasselbe passiert wäre, um das Stalking-Opfer gekümmert, wo in der CH hingegen vor zu hohen Erwartungen gewarnt wird und es in einem Artikel vom 15.5.24 sogar hiess "geringfügige Eingriffe in die Freiheit des Opfers von der Strafbarkeit ausgenommen werden sollen", was mit Sicherheit keinem Stalker in der CH entgangen sein und dann schamlos ausgenützt werden dürfte, da dies wieder mal dem berühmt berüchtigten Hintertürchen entspricht, wo die Stalker hinausschlüpfen und sich ihrer Verantwortung entziehen können. Es kann auch nicht sein, dass die Anzeigeschwelle beim neuen Gesetz genau gleich hoch angesetzt ist, dass es vorher zuerst zu Mord und Totschlag kommen muss und selbst dann noch nicht garantiert ist, ob es überhaupt zu einem Strafverfahren kommt. Hier machte es LA mit der Verhaftung des Stalkers beispielhaft und mustergültig vor.

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