Melanie Müller legt Rechtsmittel gegen ihr Urteil ein

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    Ballermann-Sängerin Melanie Müller hat nach Überzeugung des Amtsgerichts Leipzig auf einem Konzert den Hitlergruss gezeigt. Doch die 36-Jährige will ihre Verurteilung nicht akzeptieren.

    Schlagersängerin Melanie Müller legt Rechtsmittel gegen ihre Verurteilung ein. (Archivbild)
    Schlagersängerin Melanie Müller legt Rechtsmittel gegen ihre Verurteilung ein. (Archivbild) - Jan Woitas/dpa

    Schlagersängerin Melanie Müller akzeptiert ihre Verurteilung wegen Zeigens des Hitlergrusses nicht. Der Verteidiger der 36-Jährigen habe Rechtsmittel eingelegt, teilte das Amtsgericht Leipzig mit.

    Das Gericht hatte die frühere RTL-Dschungelkönigin vor einer Woche wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Drogenbesitzes zu einer Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 500 Euro, also 80'000 Euro, verurteilt.

    Gericht: Müller hatte mehrmals den Hitlergruss gezeigt

    Laut Gericht hatte Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruss gezeigt. Zudem hatten Ermittler bei einer Durchsuchung von Müllers Wohnung 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette entdeckt.

    Bei dem Strafmass war der Richter am Amtsgericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgegangen. Diese hatte 95 Tagessätze à 60 Euro gefordert – also 5700 Euro. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch in beiden Anklagevorwürfen plädiert.

    Offen ob Berufung oder Revision

    Nach Zustellung des schriftlichen Urteils habe die Verteidigung einen Monat Zeit, das Rechtsmittel zu konkretisieren, betonte der Amtsgerichtssprecher. Bei einer Berufung überprüft das Landgericht das Urteil aus erster Instanz sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht.

    Daher führt die Berufung zu einer neuen Beweisaufnahme. Im Falle der Revision ist das Oberlandesgericht zuständig. Das Revisionsgericht prüft lediglich, ob das Urteil verfahrensrechtlich ordnungsgemäss zustande gekommen ist.

    Schlagersängerin hatte Vorwürfe zurückgewiesen

    Müller hatte in dem Prozess die Anklagevorwürfe über ihren Verteidiger zurückgewiesen. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt, hatte ihr Rechtsanwalt Adrian Stahl erklärt.

    Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: «Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi». Überdies habe seine Mandantin keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch.

    Kommentare

    User #7990 (nicht angemeldet)

    Da gehört der Fahrer des roten Wagen in Zürich ebenfalls gebüss. Aber scheininbar ist die Abbildung aber derart ausgefallen, dass der Polizei doch glatt entgangen ist wie die Sicht verdeckt wurde, was im Normalfall Bussen nach sich zieht.

    rodix

    was ist das ding auf dem Foto?

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