Diddy versucht verzweifelt, aus Knast zu kommen
Die Anwälte von Sean «Diddy» Combs wollen ihn früher aus dem Gefängnis holen. Der Rapper sei zu Unrecht verurteilt worden, argumentieren sie.

Das Wichtigste in Kürze
- Diddy sitzt derzeit seine Haftstrafe ab.
- Der gefallene Rap-Star wurde im Zusammenhang mit Prostitution schuldig gesprochen.
- Sein Anwaltsteam will das Urteil nun jedoch kippen.
Kommt er nun noch früher aus dem Knast raus?
Nach der Verurteilung des US-Rappers Sean «Diddy» Combs (56) dringt seine Verteidigung auf eine Aufhebung des Urteils.
Vor einem Berufungsgericht in New York argumentierte die Anwältin Alexandra Shapiro, Combs sei zu Unrecht verurteilt worden. Er habe zudem eine unüblich hohe Strafe bekommen.
Der Richter nannte den Fall «aussergewöhnlich schwierig». Eine Entscheidung des Gerichts steht noch aus.
Vier Jahre und zwei Monate Haft
Diddy war im September 2024 wegen mutmasslicher Sexualstraftaten in New York festgenommen worden. Im Oktober 2025 wurde er im Zusammenhang mit Prostitution schuldig gesprochen. Der Rapmogul erhielt eine Gefängnisstrafe von vier Jahren und zwei Monaten sowie eine Geldstrafe.
Es handele sich «um die höchste jemals verhängte Strafe für eine Anklage dieser Art bei einer derartigen strafrechtlichen Vorgeschichte», kritisierte Combs Anwältin nun in New York. Die Staatsanwaltschaft argumentierte dagegen.
Anwälte sprechen jetzt von Amateurpornografie
Diddy war in dem vorangegangenen Verfahren vorgeworfen worden, über Jahre hinweg Frauen missbraucht, bedroht und genötigt zu haben, seine sexuellen Wünsche zu erfüllen.
Zu den Anklagepunkten der Verschwörung zur organisierten Kriminalität und des Menschenhandels hatten die Geschworenen auf unschuldig entschieden.
Laut der US-Strafvollzugsbehörde muss Combs aktuell noch bis zum 15. April 2028 inhaftiert bleiben. Doch seine Anwälte versuchen weiterhin verzweifelt, ihn früher aus dem Knast zu holen.
So argumentieren sie jetzt sogar, dass es sich bei den «Freak-off»-Videos eher um Amateurpornografie als um Sexualverbrechen handle.

«Bei den Freak-offs und Hotelnächten handelte es sich um hochgradig choreografierte sexuelle Darbietungen mit Kostümen, Rollenspielen und inszenierter Beleuchtung, die gefilmt wurden, damit Combs und seine Freundinnen sich diese Amateurpornografie später ansehen konnten», teilen sie laut «Page Six» mit.
Die Herstellung und der Konsum von Pornografie dieser Art könne verfassungsrechtlich nicht verfolgt werden.
Diddys Haftstrafe bereits gekürzt
Diddys Gefängnisstrafe wurde kürzlich bereits um rund eineinhalb Monate gekürzt. Sein Haftentlassungstermin wurde vom 4. Juni auf April vorverlegt.

Diese Entscheidung wurde gefällt, nachdem der gefallene Rapper letzten November in ein Rehabilitationsprogramm für Drogenmissbrauch aufgenommen wurde. Dort ist er offenbar um erste Fortschritte bemüht.














