April 2028: Diddy kommt früher aus dem Knast raus
Das gute Benehmen hinter Gittern zahlt sich für Diddy aus. Die Haftstrafe des Skandal-Rappers wurde um knapp zwei Monate gekürzt.

Das Wichtigste in Kürze
- Sean «Diddy» Combs sitzt seit September 2024 wegen zwei Anklagepunkten in Haft.
- Nun wurde entschieden: Der Rapper darf den Knast knapp zwei Monate früher verlassen.
- Offenbar fällt der 56-Jährige im Rehabilitationsprogramm positiv auf.
Für Sean «Diddy» Combs ist es ein kleiner Lichtblick. Der gefallene Rapper sitzt im Bundesgefängnis Fort Dix in New Jersey (USA) derzeit seine Haftstrafe ab.
Nach einem zweimonatigen Gerichtsprozess wurde der 56-Jährige in zwei Anklagepunkten wegen Transports zum Zweck der Prostitution für schuldig befunden. Das Urteil Anfang Oktober 2025 lautete: Diddy muss vier Jahre und zwei Monate ins Gefängnis.
Nun aber wurde das Strafmass des Musikers gekürzt – um rund eineinhalb Monate. Unter Berufung des Federal Bureau of Prisons verkündet «Page Six»: Combs' Haftentlassungstermin wurde vom 4. Juni auf den 25. April 2028 vorverlegt.
Diese Entscheidung wurde gefällt, nachdem Diddy letzten November in ein Rehabilitationsprogramm für Drogenmissbrauch aufgenommen wurde. Dort ist er offenbar um erste Fortschritte bemüht.
Ein Sprecher des Rappers erklärte damals: «Herr Combs nimmt aktiv am stationären Drogenrehabilitationsprogramm (RDAP) teil und hat seinen Rehabilitationsprozess von Anfang an ernst genommen. Er ist voll und ganz in seine Arbeit eingebunden. Konzentriert sich auf seine persönliche Weiterentwicklung und setzt sich für positive Veränderungen ein.»
Haftstrafe zunächst verlängert
Und die Wende überrascht. Bereits damals kam es zu einer ersten Verschiebung des Entlassungstermins, allerdings aus wenig erfreulichen Gründen. Offenbar soll der «I'll Be Missing You»-Interpret zuvor gegen mehrere Gefängnisregeln verstossen haben.

Es hiess, Diddy sei wegen Konsums von «selbstgebranntem Alkohol» in Schwierigkeiten mit den Gefängnisbehörden geraten. Zudem hatte er angeblich an einem verbotenen Dreiergespräch teilgenommen, von dessen Verbot Combs nichts gewusst haben soll.
Als Konsequenz wurde die Haftstrafe zunächst vom 8. Mai auf den 4. Juni 2028 verlängert.
Anschliessend legte der 56-Jährige letzten Dezember Berufung ein gegen sein vierjähriges Urteil. Laut Berufungsgericht forderten die Anwälte seine sofortige Freilassung sowie entweder die Aufhebung des Urteils oder eine Strafmilderung.

Der Rap-Mogul behauptete, die Staatsanwaltschaft habe ihren Fall gegen ihn nicht beweisen können. Laut seinem Anwalt habe der Richter gar ein Urteil gefällt, das seine verfassungsmässigen Rechte verletze. Die Staatsanwaltschaft reagierte im Februar auf die Vorwürfe und wies Diddys Berufungsantrag zurück.














