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    Bushido: Prozess gegen Ex-Manager bis Januar 2023 geplant

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    Deutschland,

    Nötigung, schwere Körperverletzung – das sind einige der Anklagepunkte gegen den Ex-Manager von Rapper Bushido. Der Prozess soll nun bis Januar 2023 dauern.

    Bushido auf dem Weg in den Gerichtssaal.
    Bushido auf dem Weg in den Gerichtssaal. - Monika Skolimowska/dpa

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Prozess gegen den ehemaligen Manager von Rapper Bushido zieht sich weiter hin.
    • Ein Urteil war für den 26. Oktober vorgesehen, nun sind Termine bis Januar 2023 geplant.

    Der vor zwei Jahren gestartete Prozess gegen den Ex-Geschäftspartner von Rapper Bushido, einen Berliner Clanchef, wird sich weiter hinziehen und geht nach jüngster Planung des Landgerichts bis ins nächste Jahr. Zuletzt hatte die zuständige Strafkammer ein Urteil am 26. Oktober vorgesehen, inzwischen sind zehn weitere Termine bis zum 23. Januar 2023 geplant.

    Als einen Grund nannte das Berliner Gericht ein Verfahren der zuständigen Strafkammer gegen mutmassliche Kokainschmuggler, das an diesem Mittwoch beginnt. Im Prozess gegen den Clanchef soll unterdessen eine umstrittene Audiodatei erneut im Beisein eines Dolmetschers angehört werden, wie der Vorsitzende Richter Martin Mrosk am Montag sagte.

    Angeklagt sind der 46 Jahre alte Arafat A.-Ch. und drei seiner Brüder unter anderem wegen Freiheitsberaubung, versuchter schwerer räuberischer Erpressung, Nötigung, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Untreue. Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, ist Zeuge und Nebenkläger in dem Strafverfahren.

    Abou Chaker
    Arafat Abou-Chaker (r) geht neben einem Anwalt im Landgericht zu einem Gerichtssaal. Dem ehemaligen Geschäftspartner von Rapper Bushido werden mehrere Straftaten zum Nachteil von Bushido zur Last gelegt. Mitangeklagt sind drei Brüder von Arafat A.-Ch. - dpa

    Die Audiodatei war während des Prozesses aufgetaucht. Sie soll bei einem für das Verfahren entscheidenden Treffen des Musikers und seines Ex-Managers am 18. Januar 2018 angefertigt worden sein.

    Aus Sicht der Verteidiger der Angeklagten widerlegt der Mitschnitt die Darstellung von Bushido. Der Musiker zweifelt dessen Echtheit an.

    Vor einer Woche war die Datei in deutscher und arabischer Sprache im Beisein eines Dolmetschers stundenlang angehört worden. Hinterher bezeichnete dieser sein Gutachten als mangelhaft. Darum soll die Prozedur mit einem anderen Dolmetscher wiederholt werden.

    Prozess mit Bushido als Ankläger: Zeuge aus der Türkei wird einvernommen

    Zudem ist die Videovernehmung eines wichtigen Zeugens in der Türkei geplant. Das Rechtshilfeersuchen sei dort eingegangen, nun gehe es darum, Termine für die Audiovernehmung abzustimmen, sagte Richter Mrosk.

    Der Türke mit Verbindungen zu kriminellen Mitgliedern von Berliner Clans war wegen Gewalttaten sowie Drogenhandels aufgefallen und zuletzt angeklagt im Zusammenhang mit einer Schiesserei. Im März 2021 wurde er abgeschoben.

    Weil ihm die Behörden eine Einreise nach Deutschland verwehren, kann der Mann nicht in Berlin vor Gericht als Zeuge gehört werden.

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