Bushido soll nach langem Rechtsstreit gegen Ex-Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker vor Gericht gewonnen haben. Dem Rapper stehe nun eine Millionensumme zu.
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Juristischer Erfolg für Rapper Bushido. - imago/Future Image
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Rapper Bushido hat erneut vor Gericht gegen Arafat Abou-Chaker gewonnen.
  • Dieser soll nie der rechmässige Manager des Rappers gewesen sein.

Rapper Bushido (44) hat offenbar einen grossen Erfolg gegen Arafat Abou-Chaker vor Gericht erringen können. So sehe es das Landgericht Berlin inzwischen als erwiesen an, dass Abou-Chaker zu Unrecht Manager-Zahlungen von dem Musiker erhielt. «Bild» zitiert aus dem Urteil: «Obwohl der Kläger (Arafat) zu keinem Zeitpunkt als Manager des Beklagten (Bushido) tätig war, schlossen die Parteien am 30. Januar 2007 einen sogenannten Managementvertrag, in dem der Beklagte den Kläger (genannt 'Management') mit seiner Vertretung und Interessenwahrnehmung beauftragte.»

Abou-Chaker sei also nie Bushidos rechtmässiger Manager gewesen. Deshalb müsse er als direkte Folge dieses Urteils nun eine Summe von über zwei Millionen Euro nebst Zinsen zurückzahlen.

Schon im April dieses Jahres war Abou-Chaker zu einer Zahlung in Höhe von 2,2 Millionen Euro verurteilt worden. Das hatte damals eine Gerichtssprecherin der Nachrichtenagentur spot on news bestätigt.

Bushido: Im April fiel ein Versäumnisurteil

Demnach sei es in dem Rechtsstreit am Landgericht Berlin unter anderem um «mehrere Rechnungen» gegangen, die Abou-Chaker gestellt habe. «Mit denen wollte er Anteile an den Einnahmen des Beklagten» geltend machen, erklärt die Sprecherin. Zudem habe er Auskunft über Ausgaben und Einnahmen Bushidos erhalten wollen.

Der Rapper hatte wiederum eine Widerklage erhoben, «die auf Rückzahlung geleisteter Anteile an den Einnahmen des Beklagten gerichtet» gewesen sei. Abou-Chaker sei daraufhin zu einer Zahlung in Höhe von etwas mehr als 2,2 Millionen Euro nebst Zinsen verurteilt worden.

Es handelte sich dabei jedoch um ein Versäumnisurteil, denn: Abou-Chaker hat keinen Antrag gestellt und Bushidos Seite einen entsprechenden Erlass beantragt. Das Urteil war daher noch nicht rechtskräftig und Arafat hatte fristgerecht Einspruch dagegen eingereicht. Dies sei nun nicht mehr möglich.

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