Alec Baldwin will nach Schuss-Drama Handy nicht rausrücken
Alec Baldwin will sein Handy nach dem Schuss-Drama nicht der Polizei abgeben. Verbirgt der Schauspieler etwas oder will er seine Privatsphäre schützen?

Das Wichtigste in Kürze
- Trotz Durchsuchungsbefehls will Alec Baldwin sein Handy nicht abgeben.
- Ein Anwalt hält es für möglich, dass der Schauspieler seine Privatsphäre schützen will.
- Nach dem Schuss-Drama am Filmset von «Rust» laufen die Ermittlungen der Polizei.
Fast drei Monate sind seit dem Schuss-Drama in Santa Fe vergangen. Schauspieler Alec Baldwin (63) hat am 21. Oktober am Set des Films «Rust» versehentlich die Kamerafrau Halyna Hutchins (†42) erschossen und Regisseur Joel Souza (48) verletzt.
Die Waffe war fälschlicherweise mit einer echten Kugel anstatt mit einer Attrappe geladen. Baldwin versicherte mehrmals, er wisse nicht, wie diese auf das Set gekommen sei. Zudem habe er gar nicht abgedrückt und würde nie auf Menschen zielen.

Die Polizei ermittelt, wie es zum Unglück gekommen war, der Schauspieler hat seine volle Unterstützung versprochen. Doch daran scheint er sich jetzt nicht zu halten: Wie die «New York Post» berichtet, rückt Alec Baldwin sein Handy nicht raus – obwohl ein Durchsuchungsbefehl vorliegt.
Anwalt Kevin Kearon vermutet, dass sich Baldwin wegen gelöschter Textnachrichten oder Anrufe Sorgen machen könnte. Damit hätte er sich der Mussachtung der Justiz schuldig gemacht. Baldwin könnte auch besorgt sein, dass Ermittler Nachrichten finden könnten, die seine Aussagen widerlegen.

Kearon nennt gegenüber der «New York Post» auch die Möglichkeit, dass Alec Baldwin seine Privatsphäre schützen will. «Schockierend wäre das nicht», so der Jurist.
Auch Strafverteidiger Louis Shapiro hält diese Option für realistisch. Baldwin könnte der Meinung sein, dass die Herausgabe des ganzen Handys zu weit gehe. Es sei möglich, dass er nur Anrufe und Nachrichten herausgeben möchte, die mit dem Schuss-Vorfall in Verbindung stehen.
Gemäss verschiedener Berichte soll Baldwin bereit sein, sein Handy rauszurücken, wenn ein Durchsuchungsbefehl vorliege. Keine ungewöhnliche Forderung, auch wenn sich der Schauspieler damit verdächtig mache, so die Anwälte.
Ein Durchsuchungsbefehl soll aber bereits vorliegen. Wird dieser nicht erfolgreich angefochten, müsse man ihm Folge leisten, so Shapiro. «Sonst macht man sich der Missachtung des Gerichts strafbar.»