Start-ups zahlen unter Umständen hohe Steuern, obwohl sie keinen Gewinn erwirtschaften. National- und Ständerat nehmen die Motion zur Verbesserung an.
SP-Nationalrätin Jacquline Badran spricht an der SP-Delegiertenversammlung.
SP-Nationalrätin Jacquline Badran spricht an der SP-Delegiertenversammlung. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Parlament nimmt die Motion zur Steuerentlastung von Start-ups an.
  • Die Motion könne im Lichte der Rechtsgleichheit wohl aber nicht umgesetzt werden.

Das Parlament will die steuerliche Situation von Start-ups und deren Mitarbeitenden verbessern. Nach dem Nationalrat hat heute Montag auch der Ständerat eine Motion mit dieser Forderung angenommen.

Diese ist von der Wirtschaftskommission der grossen Kammer als Alternative zu einem Vorstoss von Jacqueline Badran (SP/ZH) eingereicht worden. Das Ziel ist das gleiche, die Kommissionsmotion ist jedoch offener formuliert.

Handlungsbedarf besteht, weil beteiligte Mitarbeiter mit Beteiligungen an Start-ups unter Umständen hohe Steuern zahlen, obwohl das Unternehmen keinen Gewinn abwirft. Die bestehenden Regeln seien massgeschneidert für börsenkotierte Grosskonzerne, sagte Kommissionssprecher Ruedi Noser (FDP/ZH).

Kritik an Sonderbehandlung

Nicht alle unterstützten die geplante Sonderbehandlung. Es gebe keinen Grund, Beteiligungen an Start-ups anders zu behandeln als heute, sagte Anita Fetz (SP/BS). Zudem hätten die Unternehmen die Möglichkeit, auf Ebene der Kantone angemessene Bewertungen auszuhandeln.

Privilegien für bestimmte Personengruppen könnten Verfassungsgrundsätze verletzen, warnte Finanzminister Ueli Maurer. Zudem gebe es Abgrenzungsprobleme. Es brauche steuerlich attraktive Rahmenbedingungen. Die Motion könne im Lichte der Rechtsgleichheit wohl aber nicht umgesetzt werden.

Der Ständerat nahm die Motion trotzdem mit 27 zu 14 Stimmen an. Die Wirtschaftskommission des Ständerats hat auch eine parlamentarische Initiative mit der gleichen Stossrichtung angenommen.

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