Zwischennutzung für Manegg-Hallen bis 2024 erlaubt
Die Grundeigentümer der Manegg-Hallen und die Stadt Zürich sind zu einer Übereinkunft gekommen: Bis 2024 werden die Hallen zur Zwischennutzung freigegeben.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Industriehallen in der Manegg dürfen nun bis 2024 zur Zwischennutzung gebraucht werden
- Eigentlich hatten die Grundeigentümer geplant, die Gebäude bereits abzureissen.
Im Streit um die geforderte Zwischennutzung der Industriehallen in der Manegg wurde eine Lösung gefunden: Die Hallen werden bis 2024 für Zwischennutzungen freigegeben. Allerdings muss der Gemeinderat den Baurechtsvertrag erneut genehmigen.
Einigung mit den Grundeigentümern erzielt
Eine Zwischennutzung der alten Industriehallen hätte eigentlich dem Baurechtsvertrag widersprochen, den das Stadtparlament am 10. Februar genehmigt hatte. Nun haben die Stadträte André Odermatt (SP) und Daniel Leupi (Grüne) mit den Grundeigentümern eine Lösung gefunden.
Dies teilt die Stadt Zürich am Montag mit. Der Grundeigentümer sei entgegenkommend gewesen, sodass der Baurechtsvetrag abgeändert werden könne. Gleichzeitig wird es kein Referendum gegen den Baurechtsvertrag geben, teilte die Stadt weiter mit.
Erträge durch Zwischennutzung sollen die Kosten decken
Ein Teil der Gebäude muss im Herbst für den Bau einer Passerelle trotzdem abgebrochen werden. Der Rest der Hallen stehe aber für Zwischennutzungen zur Verfügung.
Die Stadt muss nun zwar zusätzliche Kosten zahlen, weil der Rückbau in Etappen erfolgen wird. Sie hofft jedoch, dass diese mit den Erträgen aus der Zwischennutzung aufgefangen werden. Der Gemeinderat wird über den geänderten Vertrag voraussichtlich noch einmal abstimmen müssen.
Schulhaus Höckler soll entstehen
An diesem Standort in der Manegg soll ab 2024 das Schulhaus Höckler entstehen. Bisher hatte der Grundeigentümer geplant, die auf dem Areal stehenden Gebäude schon jetzt abzureissen.