Zürich: Neue Regeln für Airbnb-Wohnungen ab 1. September
In Zürich dürfen kurzzeitig vermietete Wohnungen ab dem 1. September 2026 nicht mehr an den Wohnanteil angerechnet werden. Die Stadt schafft fünf Stellen.

Die vom Bundesgericht bestätigte Regelung der Stadt Zürich gegen die Umwandlung von Wohnraum in kommerzielle Kurzzeitunterkünfte tritt am 1. September 2026 in Kraft. Für die Umsetzung werden fünf neue Stellen geschaffen.
Nachdem das Bundesgericht die Beschwerde privater Rekurrent*innen abgewiesen hat, tritt nun die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) «Nichtanrechenbarkeit an Wohnanteil» in Kraft.
Damit dürfen befristet vermietete Wohnungen, etwa Airbnb-Unterkünfte oder Business Apartments, nicht mehr dem vorgeschriebenen Mindestwohnanteil angerechnet werden, wenn sie regelmässig gewerblich unter einem Jahr vermietet werden. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen diese Nutzungen melden. Ausgenommen sind gelegentliche Vermietungen der eigenen Wohnung während Abwesenheiten.
Im Fokus stehen dauerhaft kommerziell genutzte Wohnobjekte.
Neue Vorgaben für Bauherrschaften und Eigentümerinnen und Eigentümer
Ab dem 1. September 2026 muss die Bauherrschaft mit dem Baugesuch die Mietdauer der Wohnnutzung deklarieren. Auch Nutzungsänderungen, etwa die Umwandlung einer Wohnung in ein Business Apartment, erfordern ein Baugesuch – auch wenn keine baulichen Massnahmen erfolgen. Viele Vorbereitungsaufgaben sind bereits erfolgt.
Ab heute wird mit der Erfassung und Bearbeitung der Anzeigen sowie der Prüfung der Baugesuche auf die neue Vorschrift hin gestartet.
Ausserhalb des Baubewilligungsverfahrens handelt das Amt für Baubewilligungen primär auf Anzeige hin. Aufgrund des erheblichen öffentlichen Interesses an den Kurzzeitvermietungen ist insbesondere zu Beginn mit einer grossen Zahl an Anzeigen zu rechnen, die zusätzlich zum Tagesgeschäft bearbeitet werden müssen. Um den Vollzug sicherzustellen, sind daher zusätzliche Ressourcen erforderlich.
Der Stadtrat bewilligt mit einem dringlichen Nachtragskredit für die Dauer von drei Jahren fünf Vollzeitstellen. Die zusätzlichen Personalressourcen sollen im Verlauf des vierten Quartals 2026 zur Verfügung stehen.










