Streit an Fest in Zürich eskaliert – Angreifer verurteilt
Am 1.-Mai-Fest eskaliert ein Streit innert Minuten. Vor Gericht wird daraus ein siebenstündiger Kampf um Schuld, Gewalt und Glaubwürdigkeit.

«Kurdistan, Kurdistan», schreit die Frau auf dem Zeughausareal. Es ist der 1. Mai 2025, kurz nach sieben Uhr abends. Doch skandiert sie keine politische Parole.
Die Kurdin gibt der Polizei telefonisch jenes Codewort durch, das sie zu ihrem Schutz vereinbart hatten, sollte es zu einer erneuten Konfrontation mit ihrem Mann kommen. «Angriff. Kommen Sie schnell, er will mich umbringen.»
15 Monate später führen zwei Kantonspolizisten diesen Mann ins Bezirksgericht Zürich. Cemal* trägt ein weisses Leinenhemd über Jeans und Handschellen. Die Augusthitze brütet draussen, im Gerichtssaal steht die heisse Luft.
Der Vorsitzende Richter sitzt ohne Jackett und Krawatte an der Richterbank, einen Hemdknopf weiter offen, als man es hier erwarten würde. Auf den Publikumsrängen fläzen Berufsschülerinnen in Hotpants und bauchfreien Tops.
Staatsanwalt und Pflichtverteidiger halten an Anzug und Krawatte fest. Seit jenem Abend sitzt Cemal im Bezirksgefängnis. Einen Wohnsitz in der Schweiz hatte er nicht.

Laut Anklage kam er mit Mundschutz und Sonnenbrille maskiert auf das Zeughausareal, wo er seine von ihm getrenntlebende Frau und die Kinder vermutete. Er entdeckte seinen jüngsten Sohn an einem Tisch, gab sich als sein Vater zu erkennen und forderte ihn auf, mitzukommen. Der Sohn weigerte sich.
Ein «Todesengel» sein
Cemal soll ihn mit voller Kraft zu sich gezogen haben. Der Knabe klammerte sich am Tisch fest, worauf der Vater ihm mehrmals auf die Hand schlug.
Azad, ein älterer Mann, der während der kurzen Abwesenheit der Mutter auf den Buben aufpasste, griff ein und kündigte an, die Polizei zu rufen. Daraufhin habe Cemal ihm unvermittelt die Faust ins Gesicht geschlagen.
Azad fiel auf den Tisch. Festbesucher hielten den Angreifer fest, doch er riss sich los und schlug Azad ein zweites Mal mit voller Wucht gegen den Kopf. Dieser stürzte zu Boden und erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma mit Hirnblutungen.
Inzwischen war auch die Mutter zurück. Während mehrere Personen Cemal zurückhielten, soll er sie als Hure beschimpft und ihr angekündigt haben, er werde ihr «Todesengel» sein. Leyla, die wegen häuslicher Gewalt mit den Kindern aus der Türkei geflüchtet war, geriet in Todesangst.
Dass Anwesende auf dem Zeughausareal die Polizei zunächst am Eingreifen gehindert hatten, quittiert der Staatsanwalt mit einer Spitze: «So viel zum Minderheiten- und Frauenschutz dieser Leute.»
Wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Drohung und Tätlichkeiten verlangt die Staatsanwaltschaft 32 Monate Freiheitsstrafe, davon 16 unbedingt, sowie sieben Jahre Landesverweisung. Cemal habe aus verletzter Familienehre und Rache gehandelt.

Azads Anwältin spricht von einem Angriff «wie ein Raubtier zum Töten». Azad und Leyla verfolgen die Verhandlung schweigend an der Seite ihrer Anwältinnen.
Cemal, 52, steht kerzengerade und sieht sich als eigentliches Opfer. Er sei zum 1.-Mai-Fest gekommen, um andere Kurden zu treffen, als er zufällig seinen Sohn sah. Azad habe seine Kinder entführt.
«Ich will ihn nicht Mensch nennen», sagt er, «er ist ein Menschenhändler.» «Dieser Verbrecher» habe ihn angegriffen, als er mit seinem Sohn sprach. Er habe ihn aus Notwehr weggestossen.
Im Gerichtssaal werden aus den wenigen Minuten auf dem Zeughausareal sieben Stunden. Vier davon beansprucht der Pflichtverteidiger. Sein mithilfe künstlicher Intelligenz formuliertes Plädoyer gerät zur ausufernden Verteidigung eines ausgegrenzten Vaters.
Sein Mandant habe «das Wertvollste verloren, das ein Mann verlieren kann: seine Kinder». Die Ehefrau habe die Kinder instrumentalisiert und aus ihrem Mann ein Monster konstruiert, um in der Schweiz Asyl zu erhalten. Azad sei als Kopf einer Verbrecherbande unglaubwürdig.
Der Verteidiger fordert einen vollumfänglichen Freispruch. Das Gericht folgt dieser Version nicht. Es spricht Cemal der versuchten schweren Körperverletzung und der Drohung schuldig und verhängt 32 Monate Freiheitsstrafe, davon 16 Monate unbedingt.
Die bisherige Haft wird angerechnet. Bald ist er wieder frei und wird in die Türkei ausgeschafft. Seine Kinder bleiben hier.
*Alle persönlichen Angaben geändert
Hinweis
Dieser Artikel ist zuerst im «Tagblatt Zürich» erschienen.








