Zürich hat Rekurs gegen Entscheid zur Basishilfe eingereicht

Mit Beschluss vom 30. Juni 2021 bewilligte der Stadtrat von Zürich für das Pilotprojekt «Wirtschaftliche Basishilfe» einen Rahmenkredit von zwei Millionen Franken. Dagegen wurde am 15. Juli 2021 eine Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat eingereicht.
Im Rahmen dieses aufsichtsrechtlichen Verfahrens hat der Bezirksrat am 16. November 2021 im Sinne einer vorsorglichen Massnahme den Stadtrat angewiesen, für die Dauer des Verfahrens keine weiteren Gelder im Rahmen der wirtschaftlichen Basishilfe auszuzahlen.
Die wirtschaftliche Basishilfe ist rechtens und notwendig
Gegen diese Anordnung des Bezirksrats wird der Stadtrat Rekurs beim Regierungsrat einreichen, denn er ist immer noch überzeugt, dass die wirtschaftliche Basishilfe kein übergeordnetes Recht verletzt und für die Betroffenen – besonders angesichts der aktuellen pandemischen Lage – eine unverzichtbare finanzielle Unterstützung darstellt.
Der Anordnung des Bezirksrats kommt eine aufschiebende Wirkung zu, weshalb der Beschluss während des Rekurses keine Rechtswirksamkeit erlangt. Die Auszahlung der wirtschaftlichen Basishilfe wird darum bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheids fortgeführt.
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