Bundesgericht

Zürich: Das Bundesgericht hebt die Strassengesetz-Änderung auf

Stadt Zürich
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Zürich,

Wie die Stadt Zürich mitteilt, verlangte sie zusammen mit der Stadt Winterthur die Aufhebung des Beschlusses über die Revision des Strassengesetzes.

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In der Stadt Zürich wird wieder kostenlos getestet. - Pixabay

Der Kantonsrat beschloss im April 2021 eine Revision des Strassengesetzes, die zur Folge hätte, dass künftig alle Städte und Gemeinden des Kantons Zürich die von ihnen festgesetzten kommunalen Strassenbauprojekte dem Kanton zur Genehmigung unterbreiten müssten.

Die Städte Zürich und Winterthur fochten diese Änderung des Strassengesetzes vor Bundesgericht an.

Die Änderung war ohne Vernehmlassung bei den Gemeinden beschlossen worden.

Ein Vernehmlassungsverfahren ist nach Artikel 85 Abschnitt 3 der Kantonsverfassung aber vorgeschrieben.

Kantonsrat hat die Autonomie der Städte weiter eingeschränkt

Das Bundesgericht hat den Städten nun Recht darin gegeben, dass die Kantonsverfassung eine förmliche Anhörung der Gemeinden des Kantons Zürich erfordert hätte und hebt die Änderung des Strassengesetzes aus diesem Grund auf.

Ausserdem hält das Bundesgericht fest, dass das Raumplanungsgesetz des Bundes keine Prüfung der Zweckmässigkeit und Angemessenheit von Strassenbauprojekten verlangt.

Der Kantonsrat hat die Autonomie der Städte damit weiter eingeschränkt als es das Bundesrecht vorsieht.

«Wir haben das Bundesgerichtsurteil mit Freude zur Kenntnis genommen», kommentieren die Tiefbauvorsteherinnen von Winterthur und Zürich, Christa Meier und Simone Brander.

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