Damit weitere Wohnbauprojekte wegen überschrittener Lärmschutzgrenzwerte nicht gestoppt werden, sollen in Zürich vermehrt Flüsterbeläge verlegt werden.
Zürich
In allen Zürcher Gemeinden soll die Asylquote erhöht werden. - keystone

Die Parlamentarische Initiative von EDU, Mitte und SVP fordert eine Rechtsgrundlage, um mit Flüsterbelägen die Grenzwerte für eine gültige Baubewilligung einhalten zu können. Wohnbau-Projekte sollen also nicht mehr eingestampft werden, nur weil sie an lauten Strassen liegen. Stattdessen soll der Lärm mit einem neuen Strassenbelag gedämpft werden.

Der Rat hat den Vorstoss mit 71 Stimmen vorläufig unterstützt. 60 Stimmen waren dafür nötig. Er kommt nun in die zuständige Kommission für Bericht und Antrag und dann erneut ins Parlament. Für eine Umsetzung braucht es dann aber eine normale Mehrheit, was angesichts der derzeitigen Machtverhältnisse schwierig werden dürfte.

Keine Unterstützung erhielt der Vorstoss von Seiten der SP, der Grünen und der GLP. Ihrer Ansicht nach ist der Flüsterbelag ein direkter Angriff auf die Tempo-30-Bemühungen. «Flüsterbeläge anstelle von Temporeduktionen kommen nicht in Frage», sagte Monica Sanesi Muri (GLP, Zürich). Bei den heutigen Flüsterbelägen würde der Lärm nur in der Anfangszeit reduziert. Erst wenn diese besser seien, unterstütze die GLP einen solchen Vorstoss.

Gerichte stoppten Wohnbauprojekte wegen Lärmgrenzwertüberschreitung

Auch Gabi Petri (Grüne, Zürich) will nicht von Tempo 30 abrücken, um Überbauungen zu retten. Flüsterbelag sei die teuerste aller Massnahmen. «Und es würde nochmals zwanzig Jahre lang dauern, bis der Lärmschutz erfüllt würde», sagte sie.

Petri erkennt hinter dem Vorstoss ohnehin einen anderen Beweggrund als die Sorge um gestoppte Wohnbauprojekte: Den Bürgerlichen gehe es nur darum, Tempo 30 auf vielbefahrenen Strassen zu verhindern.

In der Stadt Zürich stoppten Gerichte in den vergangenen Jahren schon mehrere Wohnbauprojekte, weil die Lärmgrenzwerte überschritten worden wären. Der letzte Fall wurde vergangenen Woche publik.

Eine Wohnbaugenossenschaft muss ein Neubauprojekt definitiv fallen lassen, weil der Lärm der Rotbuchstrasse auch in der Nacht über den Grenzwerten gelegen wäre. Auch drastische Massnahmen wie das Errichten einer weitgehend geschlossenen Fassade hin zur lärmigen Strasse konnten das Projekt nicht retten. Das Bundesgericht wollte keine «abweisende Strassenschlucht» nur mit kleinen Öffnungen und Fenstern.

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