Seit Jahren kämpfen Spital-Angestellte darum, dass ihre Umkleidezeit als Arbeitszeit gilt und somit bezahlt wird. Das Zürcher Verwaltungsgericht hat nun aber im Fall des Spitals Limmattal anders entschieden. Der Fall kommt nun vor Bundesgericht.
spital luzern
Eine Spital-Angestellte bei der Arbeit. (Symbolbild) - Keystone

Jeden Tag verbringen Spitalangestellte einige Minuten in der Garderobe. Als Arbeitszeit gilt diese Umziehzeit jedoch in mehreren Spitälern im Kanton Zürich nicht. Die Schicht beginnt erst, wenn die Angestellten in Spitalkleidern auf ihrer Station sind.

Während etwa die Spitäler der Stadt Zürich und die Klinik Hirslanden ihre Praxis bereits änderten und die Umziehzeit als Arbeitszeit betrachten, handhabt es das Spital Limmattal nach wie vor anders. Und dies nun auch mit Rückendeckung des Verwaltungsgerichtes, wie die «Limmattaler Zeitung» und das «Regionaljournal Zürich-Schaffhausen» von Radio SRF1 am Dienstag berichteten.

Das Verwaltungsgericht kam in einem Urteil zum Schluss, dass das Gesetz nicht vorschreibt, dass die Umkleidezeit bezahlt werden muss. Diese Praxis, dass Umkleidezeit nicht bezahlt wird, sei zudem bis vor kurzem in den meisten Spitälern üblich gewesen.

Wie Thomas Brack, Direktor des Spitals Limmattal, gegenüber dem «Regionaljournal» sagte, ist er froh darüber, dass «das was wir tun, aus rechtlicher Sicht korrekt ist».

Die Gewerkschaft vpod wiederum ärgert sich über das Urteil des Verwaltungsgerichtes. Nur weil etwas immer so war, sei es deswegen nicht rechtens, sagte Gewerkschaftssekretär Roland Brunner gegenüber dem «Regionaljournal». Die Gewerkschaft will den Entscheid nicht akzeptieren und zieht ihn nun vor Bundesgericht.

Viele Spitäler lehnen die bezahlte Umkleidezeit ab, weil sie ihnen Mehrkosten in Millionenhöhe verursachen würde. Der Zürcher Regierungsrat selber findet es jedoch naheliegend, dass das vom Arbeitgeber vorgeschriebene Umziehen grundsätzlich als Arbeitszeit gilt, wie er 2019 in einer Antwort auf einen Vorstoss schrieb.

Auch in anderen Kantonen wird seit Jahren um die Umkleidezeit gestritten, in einigen konnten die Angestellten mittlerweile Erfolge verbuchen. In Bern entschieden sich die Spitäler im Januar diesen Jahres dazu, dass die Angestellten eine Zulage fürs Umziehen erhalten. In St.Gallen konnten sich im Dezember 2019 die öffentlichen Spitäler, die Gewerkschaft und der Berufsverband darauf einigen, dass die Garderoben-Zeit künftig als Arbeitszeit gilt.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesgerichtGesetzGewerkschaft