Zürcher stimmen am 1. September über Steuervorlage 17 ab

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Die Zürcher Stimmberechtigten werden am 1. September 2019 über eine kantonale Vorlage befinden.

Wahlurne (Symbolbild)
Wahlurne (Symbolbild) - dpa

Bei der Steuervorlage 17 handelt es sich um die Umsetzung der Steuerreform des Bundes.

Die Steuerreform auf Bundesebene wurde von den Stimmberechtigten am 19. Mai mit dem Ja zur Staf-Vorlage gutgeheissen. Bei der kantonalen Vorlage geht es um die Umsetzung dieser Steuerreform im Kanton Zürich innerhalb des vom Bund gewährten Spielraumes.

Vorgesehen ist die Senkung der kantonalen Gewinnsteuer von 8 auf 7 Prozent. Zudem können Unternehmen über Steuersparinstrumente eine Ermässigung von maximal 70 Prozent geltend machen.

Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons auch nach der Steuerreform zu erhalten. Eine Abwanderung von Unternehmen soll verhindert werden, insbesondere von Statusgesellschaften - international tätigen Unternehmen, die nur gewisse Konzernaktivitäten in der Schweiz bündeln.

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