Stadt Zürich

Zürcher Statthalter verfolgt Aufsichtsbeschwerde nicht weiter

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Der Zürcher Statthalter verfolgt eine Aufsichtsbeschwerde zur Durchsetzung der Covid-19-Verordnung nicht weiter. Die relevante Verordnung sei nicht mehr in Kraft und die untersuchte Rechtsfrage stelle sich nicht mehr.

Ein Schild mit den Verhaltensregeln für den Öffentlichen Verkehr, fotografiert auf im Zug von Zürich nach Bern. (Archivbild)
Ein Schild mit den Verhaltensregeln für den Öffentlichen Verkehr, fotografiert auf im Zug von Zürich nach Bern. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Von privater Seite wurde am 6. Juni beantragt, aufsichtsrechtlich gegen die Weisung der Stadt Zürich vorzugehen, bei Demonstrationen über 300 Personen die Covid-19-Verordnung des Bundes nicht durchzusetzen, wie das Statthalteramt am Montag mitteilte. Die Stadtpolizei sei anzuweisen, diese Verordnung auch bei illegalen Demonstrationen durchzusetzen.

Der Statthalter kam nun zum Schluss, dass der Sicherheitsvorsteherin nicht vorgeworfen werden könne, eine Verhältnismässigkeitsprüfung der Covid-19-Verordnung vorgenommen zu haben. Die Prüfung hätte jedoch nicht in absoluter beziehungsweise verallgemeinernder Form erfolgen sollen.

Da die relevante Verordnung nicht mehr in Kraft ist und sich die untersuchte Rechtsfrage nicht mehr stellt, wurde der Aufsichtsbeschwerde keine Folge gegeben, wie es in der Mitteilung heisst.

Polizeivorsteherin Karin Rykart (Grüne) war nach unbewilligten Demonstrationen in die Kritik geraten, weil die Stadtpolizei etwa eine Anti-Rassismus-Demo mit mehr als 1000 Personen toleriert hatte. Ein Stoppen des Umzugs wäre unverhältnismässig gewesen. Das Veranstaltungsverbot sei bei Demonstrationen kaum umzusetzen, hatte Rykart argumentiert.

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