Das seit Jahrzehnten geplante Hardturmstadion hat eine weitere Hürde genommen: Das Baurekursgericht hat eine ganze Gruppe von Kritikern abblitzen lassen.
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Blick auf die Stadt Zürich. (Symbolbild) - Keystone

Die abgeblitzten Kritiker hatten gegen den Gestaltungsplan rekurriert.

55 Rekurrenten, darunter ein Verein und eine Gruppe von Stockwerkeigentümern, wollten den Bau des Projekts «Ensemble» mit einer Einsprache verhindern. Das Baurekursgericht lehnte diese Einsprache aber ab.

Die Rügen der Kritiker, die vor allem Ortsbild und Lärm betrafen, seien unbegründet, schrieb das Gericht.

Der strittige Gestaltungsplan, genehmigt von der Baudirektion, sei rechtens und die Rekurse würden vollumfänglich abgewiesen.

In naher Zukunft rollt kein Ball über den Stadionrasen

Bis ein erster Ball über den Rasen rollt, könnte es trotzdem noch viele Jahre dauern. Der Entscheid des Baurekursgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Die Stadion-Kritiker könnten ihn noch ans Verwaltungsgericht und ans Bundesgericht ziehen.

Erst wenn der Gestaltungsplan rechtskräftig ist, gibt es eine Baubewilligung.

Und auch diese kann natürlich wieder angefochten werden, ebenfalls bis vor Bundesgericht, was Jahre dauert.

Flüchtlingsdorf wie das Stadion auf unbestimmte Zeit blockiert

Zuvor hatten Stadion-Kritiker schon gegen das Abstimmungsergebnis vom September 2020 rekurriert, ebenfalls ohne Erfolg.

Das Stadtzürcher Stimmvolk hatte die Vorlage damals mit einem deutlichen Ja-Stimmenanteil von 59,1 Prozent angenommen.

Aktuell wird ein Teil der Brache von einer «Wagenburg» von Hausbesetzern in Beschlag genommen. Ein anderes Areal wird von einem Verein begrünt und genutzt. Sogar Hühner und Schweine leben hier.

Die Stadt plant hier jedoch – noch bevor das Stadion dereinst kommt – ein Containerdorf für Geflüchtete. Doch auch dagegen wurde rekurriert. Das Flüchtlingsdorf ist derzeit wie das Stadion bis auf unbestimmte Zeit blockiert.

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