Der 31-jährige Hauptbeschuldigte im Doppelmord-Prozess am Zürcher Obergericht hat am Dienstag zwar zugegeben, einem Opfer Mund und Nase mit Klebeband zugeklebt zu haben. Aber nur, weil er dazu gezwungen worden sei - von «serbischen Geschäftsleuten».
Obergericht Zürich
Das Obergericht des Kantons Zürich. - SDA
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Das Wichtigste in Kürze

  • Es seien vier oder fünf Serben in sein Haus in Utzigen BE gekommen.

Diese hätten ihn dazu gezwungen, das Opfer, einen alten Schulkollege, mit Klebeband zu ersticken, sagte der Transportunternehmer, der damals an Drogentransporten beteiligt war.

Bei seiner «Mafia»-Theorie verstrickte sich der Berner vor Gericht aber erneut in zahlreiche Widersprüche. Der Richter sagte, er brauche «schon sehr viel Fantasie», das alles zu glauben. Die Behörden fanden auch keinerlei Verbindungen zur Mafia.

Der befreundete Solothurner, der ebenfalls vor Gericht steht, bezeichneten die «Mafia-Theorie» zu einem früheren Zeitpunkt bereits als «kompletten Bullshit». Auch die Ehefrau des Hauptbeschuldigten wusste nichts von serbischen Geschäftsleuten in ihrem Haus.

Für die Staatsanwältin ist klar, dass der 31-jährige selber dafür verantwortlich war, dass der ehemalige Schulkollege starb. Dieser hatte dem Transportunternehmer Geld aus Drogentransporten geschuldet. Nachdem er ihn mit Klebeband erstickte, habe er im Garten ein Loch gebaggert und den Serben darin begraben. Die Ehefrau half ihm dabei. Der Solothurner Freund des Paars war an der Entführung des Mannes beteiligt.

Auch beim zweiten Mord soll der Transportunternehmer federführend gewesen sei. Er gab vor, einen Lastwagen kaufen zu wollen, der im Internet ausgeschrieben war. Zusammen mit der Ehefrau und dem Solothurner Freund soll er den Anbieter entführt und auf einen Anhänger gebunden haben.

Auch diesen Mann soll der 31-jährige dann mit Klebeband erstickt haben. Die Leiche luden die drei in Boppelsen ZH ab. Ziel war, den Lastwagen weiterzuverkaufen und den Erlös zu behalten. Der Hauptbeschuldigte schob jedoch auch die Verantwortung für diese Tat auf die Mafia ab. Diese habe ihn gezwungen, den Mann umzubringen.

Die Staatsanwältin fordert für den Berner eine Verwahrung. Er selber findet dies «nicht gerechtfertigt». Er sei gerne bereit, eine Therapie zu machen. Ein Gutachten attestiert ihm eine leicht narzisstisch dissoziale Persönlichkeit, allerdings keine Störung. Er zeige aber übertriebenes Selbstwertgefühl und emotionale Kälte.

Das Bezirksgericht Bülach verurteilte den Haupttäter im Dezember 2019 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe, ohne Verwahrung. Seine Ehefrau erhielt eine Freiheitsstrafe von 11 und der Solothurner Garagist eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren.

Der Prozess wird mindestens bis Mittwochabend dauern. Ursprünglich war geplant, das Urteil am 22. Juni zu eröffnen. Ob dieser Plan eingehalten werden kann, ist offen.

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