Zürcher Kantonsrat schliesst Mehrwertausgleichs-Kompromiss

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Das zähe Ringen um ein Mehrwertausgleichsgesetz hat ein Ende:

Die Ombudsstelle verzeichnet einen Anstieg von 22 Prozent.
Die Ombudsstelle verzeichnet einen Anstieg von 22 Prozent. (Symbolbild) - Der Bundesrat

Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag in erster Lesung einen Kompromiss vereinbart. Das Einzonungs-Moratorium, das seit Anfang Mai gilt, bleibt trotzdem bis Ende 2020 bestehen.

Ein guter Kompromiss ist daran zu erkennen, dass am Schluss alle etwas unzufrieden sind. Dies ist beim Mehrwertausgleich der Fall. Weder Bürgerliche noch Links-Grün setzten ihren Kopf hier durch.

Für Josef Widerkehr (CVP, Dietikon) wurde so «der gordische Knoten gelöst.» Marionna Schlatter (Grüne, Hinwil) war der Meinung, dass dieser Kompromiss als Vorbild dienen solle. «So geht Politik.»

Umstrittenster Teil des Gesetzes war der kommunale Mehrwertausgleich, also wie viel Geld die Gemeinden bei Um- und Aufzonungen von den Grundeigentümern abschöpfen dürfen.

Der Kantonsrat vereinbarte, dass dieser Betrag zwischen 0 und 40 Prozent des Mehrwerts betragen darf. Die Gemeinden können dies also selber entscheiden. Für Eigentümer von kleinen Grundstücken bis zu 2000 Quadratmetern können die Gemeinden zudem eine Ausnahme machen.

Die Einnahmen aus dem kommunalen Ausgleich bleiben vollständig bei den Gemeinden. Diese sollen damit Projekte finanzieren, die mit der Verdichtung zusammenhängen, etwa Parks oder Velostationen.

Städte wie Zürich und Winterthur schlossen dafür bisher städtebauliche Verträge und zogen bis zu 50 Prozent des Mehrwertes ein. Nun können sie mit dieser Praxis fast identisch weitermachen, allerdings mit einer Obergrenze von 40 Prozent.

Lieber nicht im eigenen Quartier

Beim Thema Einzonungen bleibt der Kantonsrat beim vom Bund vorgeschriebenen Minimum. Dieses schreibt eine Abschöpfung von 20 Prozent des Mehrwertes vor. Unter einem Mehrwert von 30'000 Franken wird keine Abgabe erhoben.

Nicht mehr im Zürcher Gesetz vorhanden ist hingegen der kantonale Fonds, den der Regierungsrat ursprünglich verankert haben wollte. Die Abgabe von 5 Prozent an diesen kantonalen Fonds sorgte aber bei vielen Städten und Gemeinden für Widerstand.

Der Grüne Baudirektor Martin Neukom bedauerte zwar, dass es nun keinen kantonalen Fonds gibt. Schliesslich führe die Verdichtung nicht nur bei den Gemeinden für Kosten, sondern auch beim Kanton.

Trotzdem freute er sich über den Kompromiss. «Im Grundsatz sind wir uns einig, dass wir anders bauen wollen als in den vergangenen 50 Jahren.» Durch den Mehrwertausgleich und die damit finanzierten Projekte würden Verdichtungs-Bauten vermehrt akzeptiert.

Studien zeigen, dass 80 Prozent der Bevölkerung Verdichtungs-Projekte sinnvoll finden, um die Zersiedelung zu verhindern. Sollen sie jedoch im eigenen Quartier gebaut werden, schrumpft diese Zustimmung bisher auf magere 20 Prozent.

Die zweite Lesung des Mehrwertausgleichs-Gesetzes mit Schlussabstimmung findet in etwa vier Wochen statt. Mit Änderungen ist jedoch nicht mehr zu rechnen.

Seit 1. Mai keine Einzonungen mehr

Obwohl der Kompromiss am Montag geschlossen wurde: Die Frist für die Umsetzung des Bundesrechts hat der Kanton Zürich längst verpasst. Der Bund hatte eine Frist bis Ende April gesetzt. Seit dem 1. Mai dürfen im Kanton Zürich nun keine Einzonungen mehr stattfinden, weil der entsprechende Gesetzesabschnitt fehlt.

Das Moratorium gilt noch so lange, bis Gesetz und Verordnung in Kraft sind. Baudirektor Neukom geht davon aus, dass im September 2019 die Vernehmlassung zur Verordnung eröffnet werden kann. Dem Parlament wird diese Verordnung nicht mehr vorgelegt, weil das den Prozess um ein halbes Jahr verlängert hätte.

Ende 2020 dürften dann Verordnung und Gesetz in Kraft treten. Bis dann bleibt das Einzonungs-Moratorium somit bestehen.

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