Zürcher Gemeinderat: Beamte sollen nach Erkrankung Pensum behalten

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Zürich,

In Zürich dürfen städtische Angestellte nach einer Erkrankung trotz Handicap bei gleichem Pensum weiterarbeiten. Dazu läuft ein Pilotprojekt bis 2023.

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Mitarbeiter sitzen in einem Bürogebäude (Symbolbild) - dpa/AFP/Archiv

Städtische Angestellte dürfen in Zürich nach einer Erkrankung trotz Handicap bei gleichem Pensum weiterarbeiten. Zumindest in einem Pilotprojekt bis Ende 2023. Der Gemeinderat hat am Mittwochabend dem Antrag des Stadtrats zugestimmt.

Wer nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall nicht mehr die volle Arbeitsleistung stemmen kann, steht häufig vor grossen Problemen. Eine Motion der SP und Grünen beauftragte vor über drei Jahren den Stadtrat, ein Pilotprojekt aufzugleisen: Betroffene Mitarbeiter der Stadt sollen trotz Behinderung bei etwa gleichem Pensum weiterbeschäftigt werden. Ein Mindestlohn soll ihnen ebenfalls garantiert sein.

Am Mittwochabend präsentierte der Stadtrat Daniel Leupi (Grüne) im Gemeinderat das Projekt. Die bis 2023 jährlich anfallenden Kosten bezifferte der Vorsteher des Finanzdepartements auf etwas über 900'000 Franken.

Mit dem Geld können jährlich 28 betroffene Angestellte der Stadt beschäftigt werden. Die von Experten begleiteten Personen müssen allerdings damit rechnen, dass sie nicht mehr an der gleichen Arbeitsstätte arbeiten können, die sie vor dem Unfall oder Krankheit inne hatten.

Ursprünglich verlangten die Motionärinnen und Motionäre den gleichen Arbeitsplatz für die Betroffenen. Insgesamt zeigten sie sich aber mit dem von der Stadt ausgearbeiteten Pilotprojekt zufrieden.

Da hinter der Motion sämtliche Parteien standen, kam der bereinigte Antrag des Stadtrats ohne Gegenstimme mit 111 Ja-Stimmen durch.

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