Die Zürcher Apotheker erhalten ab Sommer mehr Kompetenzen: Neu dürfen sie nicht nur Grippe- und Zeckenimpfungen durchführen, sondern auch solche gegen Diphterie, Starrkrampf, Keuchhusten, Kinderlähmung sowie Hepatitis A und B.
Coronavirus
Eine Person erhält eine Impfung. (Archiv) - dpa

Der Apothekerverband hätte gerne auch noch die Masernimpfung in sein Angebot aufgenommen. Hier winkte der Regierungsrat jedoch ab. Im Gegensatz zu den anderen Impfstoffen, die allesamt Totimpfstoffe seien, handle es sich bei der Masernimpfung um einen Lebendimpfstoff.

Impfungen mit Lebendimpfstoffen seien komplexer und anspruchsvoller und könnten bei falscher Indikation schwerwiegende Folgen haben, teilte der Regierungsrat am Donnerstag mit. Die Masernimpfung dürfe deshalb weiterhin nur in Arztpraxen durchgeführt werden.

Im Kanton Zürich gibt es rund 160 Apotheken, die Impfungen anbieten. Der Kanton erlaubt ihnen dies seit knapp fünf Jahren. Die Erfahrungen damit sind gemäss Angaben des Kantons gut. Es seien auch nur sehr wenige medizinische Zwischenfälle aufgetreten.

Mit solchen niederschwelligen Impfangeboten will der Regierungsrat den Zugang zu Impfungen erleichtern und eine hohe Durchimpfungsrate erreichen.

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