Weihnachtsmarkt

Weihnachtsmarkt 2026: Zürich sucht kreative Ideen

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Zürich,

Ab 23. Januar 2025 können sich Trägerschaften für den Weihnachtsmarkt auf dem Sechseläutenplatz in Zürich bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 31. August.

Sechseläutenplatz
Das Stadtparlament Zürich lehnt neue Nutzungsregeln für den Sechseläutenplatz ab, damit Kundgebungen ungehindert bleiben. (Archivbild) - nau.ch

Wie die Stadt Zürich berichtet, wird der Weihnachtsmarkt auf dem Sechseläutenplatz neu ausgeschrieben. Die aktuelle Bewilligung für das «Wienachtsdorf» läuft Ende Jahr aus. Ab 23. Januar 2025 können sich Trägerschaften für einen Weihnachtsmarkt auf dem Sechseläutenplatz ab 2026 bewerben.

Bis zum 31. August 2025 können Konzepte für einen Weihnachtsmarkt auf dem Sechseläutenplatz bei der Stadtpolizei, Büro für Veranstaltungen, eingereicht werden. Die eingegangenen Gesuche werden anschliessend gemäss den inhaltlichen und gestalterischen Qualitätskriterien der Richtlinien zu Weihnachtsmärkten auf dem Münsterhof und auf dem Sechseläutenplatz geprüft und beurteilt.

Bis Ende November 2025 gibt die Stadt bekannt, wer die Bewilligung für den künftigen Weihnachtsmarkt auf dem Sechseläutenplatz erhalten wird.

Überzeugendes Gesamtkonzept gesucht

Der Sechseläutenplatz ist einer der grössten innerstädtischen Plätze der Schweiz mit einem unverwechselbaren Charakter. Die Stadt sucht für diesen speziellen Platz unverändert ein überzeugendes Gesamtkonzept mit einem spezifischen Thema, das eine hohe Aufenthaltsqualität gewährleistet.

Wie bereits bei der letzten Ausschreibung für den Münsterhof werden von den Veranstaltern auch ein Konzept mit Mehrwegtassen und Mehrweggeschirr und Ideen zur Bekämpfung von Food-Waste verlangt. Die bisher geltende Beschränkung des gastronomischen Angebots auf 30 Prozent wurde dagegen aufgehoben.

Ein ausgewogener Mix an weihnachtlichen Waren sowie Essens- und Getränkeangeboten mit nachhaltiger Ausrichtung bleibt aber weiterhin erwünscht. Weihnachtsmarktkonzepte mit Ständen, die für den Markt spezifisch hergestellt werden, werden bevorzugt.

Mehr zum Thema:

Kommentare

User #3976 (nicht angemeldet)

Standmiete und Umsatzbeteiligung für die Veranstalter, dazu Bargeldlos,, da Den Händler nicht vertraut wird. Und als Krönung ein Bussgeld von 500,-- wenn nicht gespurt wird.

User #3976 (nicht angemeldet)

Dann dürfen die Marktstand betreiber auch kein Bargeld annehmen, da ist die marktwirtschaftliche Freiheit nicht mehr gewährleistet, vor allem wenn noch eine Busse angedroht wird.

Weiterlesen

Weihnachtsdorf Zürich
131 Interaktionen
«Kannibalisierung»
Schützen in Sydney
12 Tote

MEHR WEIHNACHTSMARKT

Salzburg
104 Interaktionen
Schweizer staunen
18 Interaktionen
München/Dingolfing
Weihnachtsmarkt
704 Interaktionen
Zürich

MEHR AUS STADT ZüRICH

Sven Hotz FC Zürich
Nachspielzeit
GC Amicitia Zürich
Handball
Albin Kurti
13 Interaktionen
Zürich
alto tower
263 Interaktionen
Mieten bis 5200.-