Das Zürcher Verwaltungsgericht sieht keine Grundlage für eine regelmässige Überprüfung von Hundetrainern.
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Viele Hundehalter überlassen die Erziehung ihres Tieres einem Hundetrainer. - Pixabay

Alle zehn Jahre sollten Hundetrainer in Zürich eine theoretische und eine praktische Prüfung absolvieren, um die Bewilligung zu behalten.

Der Regierungsrat hatte die Hundeverordnung entsprechend angepasst. 14 Hundetrainerinnen und Hundetrainern aus dem Kanton reichten deswegen eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein.

Das Gericht entschied in einem am Mittwoch, 22. März 2023, publizierten Urteil in diesem Punkt im Sinne der Beschwerdeführenden.

Ein Systemwechsel sei vollzogen worden

Die Anforderungen unterlägen nicht einem ständigen und raschen Wandel, welcher eine umfassende Neuqualifikation zwingend erfordere, heisst es im Urteil.

Hingegen lehnt das Gericht die Beschwerde gegen eine einmalige Prüfung auch bei altgedienten Hundetrainern ab.

Nach der Änderung der Hundeverordnung sei im Kanton Zürich ein Systemwechsel vollzogen worden. Statt Aus- und Weiterbildungsnachweise vorzulegen, müssen die Trainer Prüfungen absolvieren.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig

Die Bewilligungspflicht verfüge über eine gesetzliche Grundlage, befinden die Richter. Die Prüfungserfordernis sei keine den bisherigen Bewilligungsinhaberinnen und -inhabern unzumutbare Massnahme.

Die Bewilligung brauchen die Hundeausbilder für das Anbieten von obligatorischen Kursen. Diese müssen nur Halter von grossen und massigen Hunden absolvieren.

Rund 450 Personen bieten solche Kurse an. Das Hundegesetz wurde am 1. Juni 2022 angepasst.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde beim Bundesgericht ist hängig.

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