Übertrag Liegenschaften: Stadt sichert gemeinnützigen Wohnraum
Städtische Liegenschaften an der Krönleinstrasse, Carl-Spitteler-Strasse und Motorenstrasse sollen aus dem Finanz- ins Verwaltungsvermögen übertragen werden.

Die Liegenschaften an der Krönleinstrasse 49 und 63 in Zürich-Fluntern, an der Carl-Spitteler-Strasse 53, 55 und 57b/c in Zürich-Witikon sowie an der Motorenstrasse 21 im Industriequartier (Kreis 5) gehören seit 2022 der Stadt Zürich, wie die Stadt schreibt.
Die Mehrfamilienhäuser wurden damals ins Finanzvermögen aufgenommen. Nun sollen sie – wie beim Kauf vorgesehen – ins Verwaltungsvermögen übertragen werden.
Preisgünstigen Wohnraum sichern
Die Liegenschaften befinden sich in gepflegtem beziehungsweise gut nutzbarem Zustand. Bauliche Massnahmen oder Sanierungen sind aktuell nicht erforderlich.
Die Mietenden konnten nach der Handänderung in ihren Wohnungen bleiben und zahlen weiterhin Mieten, die mehrheitlich unter dem jeweiligen Quartierdurchschnitt liegen.
Damit wird wichtiger, gemeinnütziger Wohnraum gesichert – im Einklang mit den wohn- und sozialpolitischen Zielen der Stadt Zürich.
Übertrag nach Vorschrift
Da die Liegenschaften einer öffentlichen Aufgabe dienen, beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat, sie per 1. Januar 2026 zum aktuellen Buchwert ins Verwaltungsvermögen zu übertragen: rund 8,08 Millionen Franken (Krönleinstrasse), 6,82 Millionen Franken (Carl-Spitteler-Strasse) und 8,06 Millionen Franken (Motorenstrasse).
Der Übertrag erfolgt vorschriftsgemäss innert vier Jahren nach Erwerb.
Liegenschaften decken Kosten selbst
Im Verwaltungsvermögen belasten die Liegenschaften den Steuerhaushalt nicht: Unterhalts- und Instandhaltungskosten werden durch Mietzinserträge gedeckt.
Nach dem Übertrag werden die Mietzinse neu ausgeschriebener Wohnungen nach dem Kostenmietmodell festgelegt. Zudem unterstehen die Wohnungen künftig der städtischen Vermietungsverordnung.