Stadt Zürich

Übertrag Liegenschaften: Stadt sichert gemeinnützigen Wohnraum

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Zürich,

Städtische Liegenschaften an der Krönleinstrasse, Carl-Spitteler-Strasse und Motorenstrasse sollen aus dem Finanz- ins Verwaltungsvermögen übertragen werden.

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Wohnblöcke in einem Zürcher Quartier. (Symbolbild) - keystone

Die Liegenschaften an der Krönleinstrasse 49 und 63 in Zürich-Fluntern, an der Carl-Spitteler-Strasse 53, 55 und 57b/c in Zürich-Witikon sowie an der Motorenstrasse 21 im Industriequartier (Kreis 5) gehören seit 2022 der Stadt Zürich, wie die Stadt schreibt.

Die Mehrfamilienhäuser wurden damals ins Finanzvermögen aufgenommen. Nun sollen sie – wie beim Kauf vorgesehen – ins Verwaltungsvermögen übertragen werden.

Preisgünstigen Wohnraum sichern

Die Liegenschaften befinden sich in gepflegtem beziehungsweise gut nutzbarem Zustand. Bauliche Massnahmen oder Sanierungen sind aktuell nicht erforderlich.

Die Mietenden konnten nach der Handänderung in ihren Wohnungen bleiben und zahlen weiterhin Mieten, die mehrheitlich unter dem jeweiligen Quartierdurchschnitt liegen.

Damit wird wichtiger, gemeinnütziger Wohnraum gesichert – im Einklang mit den wohn- und sozialpolitischen Zielen der Stadt Zürich.

Übertrag nach Vorschrift

Da die Liegenschaften einer öffentlichen Aufgabe dienen, beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat, sie per 1. Januar 2026 zum aktuellen Buchwert ins Verwaltungsvermögen zu übertragen: rund 8,08 Millionen Franken (Krönleinstrasse), 6,82 Millionen Franken (Carl-Spitteler-Strasse) und 8,06 Millionen Franken (Motorenstrasse).

Der Übertrag erfolgt vorschriftsgemäss innert vier Jahren nach Erwerb.

Liegenschaften decken Kosten selbst

Im Verwaltungsvermögen belasten die Liegenschaften den Steuerhaushalt nicht: Unterhalts- und Instandhaltungskosten werden durch Mietzinserträge gedeckt.

Nach dem Übertrag werden die Mietzinse neu ausgeschriebener Wohnungen nach dem Kostenmietmodell festgelegt. Zudem unterstehen die Wohnungen künftig der städtischen Vermietungsverordnung.

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Kommentare

User #1478 (nicht angemeldet)

Eigentlich sind die Staatseinnahmen da, um die Ausgaben zu decken, und nicht um wenigen Privilegierten günstigen Wohnraum zu verschaffen. Und wenn, dann sollte bei den Mietern alle 3 Jahre das Einkommen und Vermögen überprüft werden, wer die Kriterien nicht mehr erfüllt, hat 2 Jahre Zeit, eine neue Wohnung zu suchen und Menschen Platz zu machen, die auf solche Wohnungen angewiesen sind.

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